Städteverband zur Unternehmenssteuerreform III

Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes sieht die Regelungen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) für seine Mitglieder kritisch. Die Anliegen der Städte und Gemeinden seien vom Bundesparlament nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Dennoch wurde im Hinblick auf eine wahrscheinliche Volksabstimmung die Stimmfreigabe beschlossen, da die Mitglieder des Städteverbandes sehr unterschiedlich betroffen seien. Ausserdem fordert der Vorstand die Kantone auf, bei der Umsetzung der Steuerreform den Interessen der Städte und Gemeinden Rechnung zu tragen.

Licht und Schatten bei der USR III-Vorlage

Es sei besonders bedauerlich, dass die ursprünglich vom Nationalrat gutgeheissene Bestimmung, wonach die Kantone die Auswirkungen der USR III auf die Gemeinden berücksichtigen müssen, in der Vorlage nicht mehr vorkommt. Hingegen sei positiv zu vermerken, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer – entsprechend einer Forderung des Städteverbandes – auf 21.2 % erhöht wurde. Damit stünden den Kantonen mehr Mittel für die Abgeltung der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Weiter erklärt der Vorstand:

„Insgesamt sind die Auswirkungen der USR III auf die Finanzen der Städte und städtischen Gemeinden nur schwer abschätzbar. Aus Sicht des SSV-Vorstandes wurde dem Aspekt zu wenig Rechnung getragen, dass Unternehmenssteuern für viele Städte und Gemeinden für die Erfüllung ihrer Aufgaben – auch im Interesse der Wirtschaft – von grosser Bedeutung sind. Obwohl die Notwendigkeit einer Reform für den Vorstand unbestritten ist, erachtet er die USR III in ihrer vorliegenden Form als unausgewogen. Umso wichtiger ist der Einbezug der Städte und Gemeinden in die Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen.

Der SSV-Vorstand ist sich bewusst, dass die Mitglieder des Städteverbandes unterschiedlich betroffen sind. Zum einen hängt dies mit ihrer Wirtschaftsstruktur, resp. der Anzahl und der Art der ansässigen Unternehmen zusammen. Zum anderen ist entscheidend, wie die Kantone die USR III umsetzen werden. Der Vorstand des Städteverbandes fordert von den Kantonen, dass sie bei der Umsetzung auch den kommunalen Steuereinnahmen Rechnung tragen und diese gegebenenfalls kompensieren.

Im Hinblick auf die voraussichtliche Volksabstimmung über die Bundesvorlage beschloss der SSV-Vorstand Stimmfreigabe. Dies, weil sich die konkrete Betroffenheit seiner Mitglieder stark unterscheidet.“

 

Artikel von: Schweizerischer Städteverband
Artikelbild: © vladwel – shutterstock.com

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