Vorsicht bei zwielichtigen Job-Angeboten

Mit dubiosen Stellenangeboten rekrutieren vermeintliche Immobilienfirmen sogenannte „Regionalvertreter/innen“. Diese sollen in der Folge über ihre eigenen Bankkonten Gelder aus angeblichen Immobiliengeschäften empfangen, abheben und als Briefsendung ins Ausland verschicken.

Die Gelder werden Bankkunden mittels E-Banking-Trojanern ab deren Konten entwendet und stammen deshalb aus Verbrechen. „Regionalvertreter/innen“ machen sich möglicherweise der Geldwäscherei strafbar.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft registriert vermehrt, dass unbekannte Kriminelle tatsächlich existierende Immobilienfirmen missbrauchen, indem sie in deren Namen über Jobplattformen, via Facebook oder fingierte Websites dubiose Stellenangebote offerieren. Interessierten Personen werden Teilzeitstellen als „Regionalvertreter/innen“ in der Immobilienbranche angeboten. In professionell gemachten Arbeitsverträgen werden Löhne von etwa CHF 2‘400.00 pro Monat in Aussicht gestellt, welche aber nie zur Auszahlung gelangen.

Kriminelle Handlungen

Im Rahmen der vermeintlichen Anstellung werden die „Regionalvertreter/innen“ aufgefordert, ein Bankkonto zur Verfügung zu stellen, um darüber Gelder von angeblichen Kunden der Immobilienfirma zu empfangen. Diese Gelder müssen in der Folge gemäss den Anweisungen des vermeintlichen Arbeitgebers vom Konto abgehoben und mit fingierten Mietverträgen per Post oder anderweitig ins Ausland (meist Russland) verschickt werden. Die „Aufträge“ werden den „Regionalvertretern/innen“ über einen internen Bereich der fingierten Website, via E-Mail oder auch telefonisch übermittelt.

Die abzuhebenden und zu verschickenden Gelder werden verbrecherisch erlangt, indem diese mittels E-Banking-Trojanern ab Konten von ahnungslosen Bankkunden auf die Konten der „Regionalvertreter/innen“ überwiesen werden. Die „Regionalvertreter/innen“ können sich wegen Geldwäscherei strafbar machen und müssen mit einer Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft rechnen.

Gesundes Misstrauen geboten

Mit den Teilzeit-Stellenangeboten mit lukrativen Verdienstmöglichkeiten locken die unbekannten Kriminellen gutgläubige Personen an, welche um den versprochenen Lohn geprellt werden und sich zudem als beschuldigte Personen in einem Strafverfahren wiederfinden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft warnt daher vor solchen Stellenangeboten und rät, ein gesundes Misstrauen walten zu lassen. Insbesondere empfiehlt sie die folgenden Punkte zur Beachtung:

  • Tätigen Sie vertiefte Abklärungen zum vermeintlichen Arbeitgeber und informieren Sie sich im Detail über die Tätigkeiten, die von Ihnen erwartet werden.
  • Heben Sie kein Geld von Ihrem Konto ab, dessen Herkunft Sie nicht zweifelsfrei kennen. Nehmen Sie im Zweifel Rücksprache mit dem Absender des Geldes.
  • Versenden Sie im Auftrag von Dritten kein Geld ins Ausland an Empfänger, welche Ihnen nicht näher bekannt sind.
  • Melden Sie einen allfälligen Verdacht bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) des Bundesamts für Polizei (fedpol) über die Website www.cybercrime.admin.ch

 

Artikel von: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Artikelbild: © hafakot – Shutterstock.com

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