05 November 2015

KMU treffen bewusste Wahl zur beruflichen Vorsorgelösung

In einer Studie untersuchte die Hochschule Luzern, welcher Stellenwert der beruflichen Vorsorge in Schweizer Unternehmen – im spezifischen in KMU – eingeräumt wird. Dafür befragte sie rund 570 Unternehmen. Die Auswertung offenbart, dass KMU ihre Vorsorgelösung bewusst wählen und die Wahlfreiheit bezüglich Angebot und Anbieter schätzen. Ausserdem ist ihr Bedürfnis nach Sicherheit hoch. Unternehmen sind von Gesetzes wegen verpflichtet, für ihre Mitarbeitenden eine berufliche Vorsorgelösung abzuschliessen. Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern untersuchte, wie sich Schweizer Unternehmen zum Angebot der beruflichen Vorsorge stellen.

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Suissedigital: Wachstum bei Breitbandinternet und Telefonie

Die bei Suissedigital zusammengeschlossenen Kommunikationsnetze konnten in den zurückliegenden 12 Monaten beim Breitbandinternet 68'700 und in der Telefonie 88'000 Abonnenten gewinnen. Trotz eines Rückgangs beim Fernsehen verzeichnete die Branche damit insgesamt ein Wachstum von 38'900 Abonnenten. "Am Wichtigsten für uns ist der Bereich Breitbandinternet. Dort spielt die Musik. Dass unsere Kommunikationsnetze trotz massivem Werbeaufwand von Swisscom beim Internet auch im dritten Quartal 2015 weiter zulegen konnten, stimmt mich sehr optimistisch." So kommentiert Simon Osterwalder, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbands Suissedigital, die neusten Zahlen. Diese zeigen gegenüber dem Vorjahr für den Bereich Breitbandinternet ein solides Wachstum von 68'700 auf 1'214'000 Abonnenten (+6%).

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Travial.Suisse verurteilt Ablehnung der parlamentarischen Initiative Maire

In Anbetracht des herrschenden Fachkräftemangels verurteilt Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, die Ablehnung der parlamentarischen Initiative Maire durch die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates. Die vom Vizepräsidenten von Travail.Suisse eingereichte parlamentarische Initiative will einen toten Winkel im Arbeitslosenversicherungesetz in Bezug auf Bildungsmassnahmen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger beseitigen.

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Neue Regelung zur Arbeitszeiterfassung vom Bundesrat verabschiedet

Nach langen Diskussionen und Anpassungen hat man hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung den Kompromiss des Kompromisses geboren. Das Ergebnis ist so gut wie schlecht. Aus Sicht des Verbandes Angestellte Schweiz bietet die neue Regelung Chancen, aber auch Stolpersteine. Schätzungsweise arbeitet heute jede sechste Person nach dem Vertrauensarbeitszeitmodell. Das ist mit dem Gesetz nur bedingt vereinbar, welches zwingend eine Erfassung der Arbeitszeit vorschreibt. In bestimmten Branchen (so zum Beispiel im Dienstleistungssektor) drohte ein Auseinanderdriften von Gesetz und Realität. Dies manifestierte sich in einem Kontrollnotstand. Die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung wurde von den Arbeitsinspektoraten zum Beispiel bei den Metzgereien, aber fast nie bei den Banken durchgesetzt.

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