Bundesgerichtsurteil zum Versand von rezeptfreien Arzneimitteln

Das schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln an die Patientinnen und Patienten nur zulässig sei, wenn dafür ein Rezept auf Basis eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt vorliegt.

Diesen Entscheid bedauert Zur Rose – Europas grösste Online-Apotheke und führende Ärztegrossistin in der Schweiz – sehr: Das Bundesgericht verunmöglicht damit faktisch den Versand von rezeptfreien Arzneimitteln und hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau auf, das die bewährten Sorgfalts- und Sicherheitsregeln von Zur Rose als gesetzeskonform eingestuft hatte.

Schon bisher unterlagen Versandapotheken bei der Abgabe von rezeptfreien Arzneimitteln, so zum Beispiel einer Bepanthen-Salbe, eines Aspirins oder eines Sidroga-Pfefferminztees, weit strengeren Sicherheitsanforderungen als herkömmliche Apotheken und Drogerien. Dort können rezeptfreie Arzneimittel auch ohne Beratung der Kunden und ohne Rezept verkauft werden.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln an die Patientinnen und Patienten ohne vorgängiges Rezept auf Basis eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt nicht mehr zulässig ist.

Konkret bedeutet dies, dass der Patient auch für ein rezeptfreies Arzneimittel einen Arzt konsultieren und ein Rezept einholen muss, um das Arzneimittel bei einer Versandapotheke beziehen zu können.

Mit dieser fragwürdig hohen Hürde wird dem Konsumenten, der sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen die rezeptfreien Arzneimittel per Post zustellen lassen möchte, deren Bezug über eine Schweizer Versandapotheke verunmöglicht. Er wird überdies in seinem Recht beschnitten, von den günstigen Konditionen für rezeptfreie Arzneimittel bei einer Schweizer Versandapotheke zu profitieren. Insgesamt wird er damit gerade dazu aufgefordert, auf ausländische Anbieter auszuweichen.


Der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln an Patienten ohne vorgängiges Rezept ist nicht mehr zulässig. (Bild: © Image Point Fr – shutterstock.com)

Der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist von diesem Urteil nicht betroffen. Ebenso sind Kosmetika und Gesundheitsprodukte weiterhin im Versandhandel erhältlich.

Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose Group, sagt: „Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln faktisch verunmöglicht. Das ist nicht im Interesse des Patienten und ist wirtschaftsfeindlich. Die Patienten werden in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt und die Versandapotheken gegenüber den herkömmlichen Apotheken und Drogerien massiv benachteiligt.“

Versandapotheken sind eine zeitgemässe und beliebte Dienstleistung, die wegen der stark wachsenden Anzahl älterer und gebrechlicher Personen und der rasch steigenden Zahl chronisch Kranker eine grosse Nachfrage erfahren. Auch für Personen aus abgelegenen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität ist der Versand per Post eine enorme Zeitersparnis und für Menschen mit einem erhöhten Diskretionsbedürfnis eine echte Erleichterung. Derzeit beziehen in der Schweiz pro Jahr rund 350’000 Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel über Versandapotheken.



Der Versand von rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln ist in Deutschland seit 2004 etabliert und gesetzlich verankert. Für den Versand rezeptfreier Arzneimittel müssen keine Rezepte vorgelegt werden. Entsprechend steigt in Deutschland der Anteil rezeptfreier Arzneimittel, die im Versandhandel bezogen werden, Jahr für Jahr. Das Nachbarland Österreich folgt: Hier ist der Versand rezeptfreier Arzneimittel seit Mitte 2015 ebenfalls erlaubt; ein ärztliches Rezept braucht es auch hier nicht.

 

Artikel von: Rose Group
Artikelbild: © 18percentgrey – shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Samuel Nies

Als gelernter Informatikkaufmann war für mich schon schnell klar, dass die Administration von verschiedenen Systemen zu meinem Gebiet werden sollte. Um aber auch einen kreativen Anteil in meinen Arbeitsalltag zu integrieren, verschlug es mich in die Welt des Web Content Management.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});