21 Juli 2015

Innere Kündigung – wenn Führungskräfte ihren Job nicht (mehr) gut machen

Eine Kündigung wird gemeinhin als Beendigung eines Vertragsverhältnisses definiert, im Arbeitsrecht kann die Kündigung also vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgehen und ordentlich (unter Einhaltung einer vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist) oder fristlos (sofortige Freistellung, entweder mit Lohnfortzahlung oder bei schweren Vergehen auch ohne weitere Bezüge) erfolgen. Es gibt jedoch in zunehmendem Masse auch die innere Kündigung, bei der Arbeitnehmer ihre Leistungsbereitschaft und Motivation immer weiter reduzieren, ohne jedoch den Schritt zu machen und tatsächlich rechtswirksam zu kündigen. Für Unternehmen stellt die innere Kündigung eines Mitarbeiters eine grosse Gefahr für den Betriebsfrieden und die Motivation der anderen Mitarbeiter dar, zumal es dem Mitarbeiter auch weiterhin seinen Lohn auszahlt, ohne im gleichen Verhältnis dafür eine Leistung zu erhalten.

Weiterlesen

Studie: Unternehmen stehen auf dem Weg zur Digitalen Exzellenz massiv unter Druck

Unternehmen in fast allen Wirtschaftszweigen stehen massiv unter Druck, ihre Digitalisierung voranzutreiben. Schwierigkeiten ergeben sich besonders an drei zentralen Stellen: beim Aufbau und der Integration digitaler Kanäle zu ihren Kunden und Partnern; bei agilen und datengetriebenen Vorgehensweisen für die Entwicklung digitaler Angebote; und bei der klaren Verankerung der Führungsverantwortung für die digitale Transformation.

Weiterlesen
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});