Zollbestimmungen für Ihren Umzug in die Schweiz

Es gibt zahlreiche gute Gründe, in die Schweiz zu ziehen. Die Alpenrepublik ist hervorragend wirtschaftlich positioniert und auch, was Leute, Landschaft und Freizeit betrifft, befindet man sich hier in bester Gesellschaft.

Jedoch sollte der Umzug in die Schweiz gut vorbereitet werden.

Der Zoll

Die Zollabfertigung ist ein wichtiges Thema beim Umzug. Hierbei muss zwischen der deutschen Zollausfuhrabfertigung und der Schweizer Zolleinfuhrabfertigung unterschieden werden. Die deutsche Zollausfuhrabfertigung ist die sogenannte Ausfuhranmeldung. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die für Privatpersonen, die in Zollangelegenheiten unbedarft sind, kaum lösbar ist. Alle Daten werden dem Zoll elektronisch übermittelt.

Dies sollte ein erfahrener Umzugsspediteur regeln. Der Spediteur benötigt diese Angaben: Vor- und Nachname, Tag des Umzugs, bisherige und neue Schweizer Adresse, Gewicht des Umzugsgutes, Packstückanzahl sowie Warenwert. Als Warenwert kann ein geordneter Zeitwert angegeben werden; das Gewicht lässt sich nur schätzen, da nicht der gesamte Hausstand gewogen werden kann. Auch bei der Gewichtsschätzung ist ein erfahrener Umzugsspediteur gern behilflich.

Zollbeschau und elektronische Zollanmeldung

Spätestens drei Tage vor Ihrem Umzug müssen diese Angaben dem Umzugsspediteur übermittelt werden. Zudem behält sich der Zoll das Recht vor, am Folgetag nach der Übermittlung der Ausfuhranmeldung im eigenen Haus oder der Wohnung eine Inaugenscheinnahme vorzunehmen. Der Umzugsspediteur teilt mit, an welchem Tag dies ist, jedoch wird ein solcher Zollbesuch in der Praxis nur sehr selten durchgeführt.


Der Umzug in die Schweiz sollte gut vorbereitet werden. (Bild: © Rido – Fotolia.com)

Die Ware darf erst dann verladen werden, wenn der Zoll diese freigegeben hat, was auch auf dem elektronischen Wege erfolgt. Nun kann alles verladen und in Richtung Schweiz aufgebrochen werden. Die Fahrer des Möbelspediteurs melden sich mit der Nummer der Ausfuhranmeldung an der Grenze bei der deutschen Zollausfuhr. Der Zollbeamte ruft sich die Ausfuhranmeldung auf und fertigt sie als erledigt ab.

Die Einfuhr

Folgende Dokumente werden bei der Schweizer Zolleinfuhr benötigt: Zollantrag für Übersiedlungsgut, Abmeldung von der BRD, Arbeitsvertrag für die künftige Beschäftigung vor Ort, Mietvertrag für die neue Wohnung in der Schweiz, Inventarisierung des Hausstandes sowie Kopie des Reisepasses oder Personalausweises. Wenn der Ausländerpass B bereits vorliegt, entfallen der Arbeitsvertrag sowie die Abmeldung von Deutschland.

Der Zollantrag für Übersiedlungsgut ist auf der Webseite der Zollverwaltung erhältlich. Ein erfahrener Umzugsspediteur füllt dieses Dokument bereits vor dem Umzug aus. In der Regel fertigen die Schweizer Zollbeamten nach Papierlage ab und verzichten auf die Zollbeschau, jedoch wird nahezu jeder Möbelwagen an der Grenze verwogen.



Daher sollte bei der Auswahl des Umzugsspediteurs darauf geachtet werden, dass Fahrzeuge mit einer entsprechenden Zuladung eingesetzt werden. 7,5-Tonner sind für diese Umzüge eher ungeeignet, denn diese sind bei einem gemischten Umzugsgut bei einer Zweidrittel-Auslastung bereits überladen. Nach der Verwiegung lässt der Zoll diese Lastkraftwagen keinesfalls passieren. Dies kann vermieden werden.

 

Oberstes Bild: © mezzotint – shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Agentur belmedia

Die Agentur belmedia GmbH beliefert die Leserschaft täglich mit interessanten News, spannenden Themen und tollen Tipps aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nahezu jedes Themengebiet deckt die Agentur belmedia mit ihren Online-Portalen ab. Wofür wir das machen? Damit Sie stets gut informiert sind – ob im beruflichen oder privaten Alltag!

website-24x24google-plus-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});