Welche Funktionen und Aufgaben ein Geschäftsbericht erfüllt

In seiner ursprünglichen Form hatte der Geschäftsbericht die Aufgabe, für das abgelaufene Geschäftsjahr den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft abzubilden. Neben diesem sogenannten Lagebericht wurde der Jahresabschluss erläutert und im Anhang mit zusätzlichen Angaben belegt.

Diese Begrifflichkeiten haben sich heute zugunsten des Lageberichtes und des Anhangs zum Jahresabschluss verschoben. Während der Lagebericht ein separater Teil der handelsrechtlichen Rechnungslegung ist, gehört der Anhang neben der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss. Dementsprechend versteht man heute unter einem Geschäftsbericht den veröffentlichten Jahresbericht börsennotierter Aktiengesellschaften.

Obligatorische und fakultative Bestandteile eines Geschäftsberichtes

Die Publizierung eines Geschäftsberichtes ist nur für börsennotierte Unternehmen Pflicht und unterliegt ansonsten der Freiwilligkeit. Doch es gibt auch Ausnahmesituationen, in denen nicht an der Börse notierte Unternehmen einen Geschäftsbericht erstellen, beispielsweise im Vorfeld eines geplanten Börsengangs oder für interne Informationszwecke. Wird der Geschäftsbericht allerdings dazu verwendet, den gesetzlichen Offenlegungsnormen nachzukommen, sind bestimmte Inhalte obligatorisch und manche fakultativ.

a. Obligatorische Bestandteile des Geschäftsberichtes im Rahmen der Offenlegung

Zu den obligatorischen, weil vom Gesetzgeber im Rahmen der Offenlegung vorgeschriebenen Inhalten eines Geschäftsberichtes gehören:

  • Jahresabschluss einschliesslich der Gewinn- und Verlustrechnung
  • der von allen Kapitalgesellschaften zu erstellende Konzernlagebericht, dessen Fokus auf besonders erfolgreiche Geschäftsfelder beziehungsweise Produkte gerichtet ist und der Auskunft gibt über die zukünftige Geschäftsentwicklung
  • Vorschlag und Beschluss des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu Jahresabschluss und Lagebericht
  • Bericht des Aufsichtsrates.

b. Fakultative Inhalte eines Geschäftsberichtes

Fakultative Bestandteile eines Geschäftsberichtes sind freiwillige Angaben, also solche, die gemacht werden können, aber nicht müssen. Der fakultative Teil bietet einem Unternehmen insbesondere die Möglichkeit, den vergleichsweise trockenen obligatorischen Teil mit zusätzlichen Informationen über das Unternehmen und mit positiven Unternehmensdaten anzureichern, so dass der Geschäftsbericht insgesamt zu einer interessanten Lektüre wird. Darüber hinaus ist der fakultative Teil ein zusätzlicher bedeutsamer Imagefaktor, weshalb häufig diese Inhalte darin integriert werden:

  • Vorwort des Vorstandes
  • Mehrjahresbericht über die finanziellen Eckwerte
  • Erläuterungen über die einzelnen Geschäftsfelder
  • Berichte über Umwelt und Soziales
  • Angaben zu Aktienrenditen.


Grundsätzlich sind die äusseren Rahmenbedingungen für einen Geschäftsbericht nicht normiert, wobei die Gestaltungsfreiheit nicht uneingeschränkt ist. (Bild: Jahresbericht / Shutterstock.com)
Grundsätzlich sind die äusseren Rahmenbedingungen für einen Geschäftsbericht nicht normiert, wobei die Gestaltungsfreiheit nicht uneingeschränkt ist. (Bild: Jahresbericht / Shutterstock.com)


Die inhaltliche Gestaltung eines Geschäftsberichtes

Grundsätzlich sind die äusseren Rahmenbedingungen für einen Geschäftsbericht nicht normiert, wobei die Gestaltungsfreiheit nicht uneingeschränkt ist. Der grundsätzliche Aufbau eines Geschäftsberichtes beginnt mit dem Deckblatt, auf dessen Innenseite sich in einer übersichtlichen Tabelle die wichtigsten Kennzahlen des Unternehmens befinden. Es folgt ein persönlicher Brief der Unternehmensleitung mit persönlichen Worten an Kunden, Geschäftspartner und andere interessierte Leser, wobei zu den Adressaten eines Geschäftsberichtes auch die Mitarbeiter, Kreditgeber, Journalisten, Finanzanalysten und Ratingagenturen gehören. Die Länge beträgt eine bis zwei Seiten, auf denen das vergangene Geschäftsjahr kommentiert und ein konkreter Ausblick in die Zukunft gegeben wird.

Die sich anschliessende Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang bilden eine Einheit und sind auch als solche darzustellen. Vom Abschluss getrennt werden muss der Lagebericht, wobei es ausreicht, dies durch entsprechende unmissverständliche Überschriften kenntlich zu machen. Als Abschluss eines Geschäftsberichtes folgen nach einem ausführlichen Zahlenwerk eine Übersicht über gehaltene Anteile an anderen Unternehmen und eine Auflistung aller Gremien, in denen die Führungsriege aktiv ist, beispielsweise Vereine und Kammern, während ein Glossar die für Branchenfremde verwendeten Fachbegriffe erklärt.

Aufgaben und Funktion eines Geschäftsberichtes

Der Geschäftsbericht ist nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Doch viele Unternehmen legen ihn vor, da er im Wesentlichen zwei Aufgaben erfüllt. Der Geschäftsbericht dient einmal dazu, den gesetzlichen Informationsvorschriften nachzukommen, und wird ausserdem als Instrument der Investor Relations eingesetzt.

a. Erfüllung gesetzlicher Informationsvorschriften

Nur wenn der Geschäftsbericht als Instrument eingesetzt wird, um gesetzliche Informationsvorschriften zu erfüllen, unterliegt er auch den betreffenden gesetzlichen Normen. Ansonsten bestehen für den Geschäftsbericht weder eine Aufstellungs- noch eine Publikationspflicht, es sei denn, die Satzung oder die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sehen anderes vor.

b. Der Geschäftsbericht als Instrument der Investor Relations

Eine wichtige Bedeutung hat der Geschäftsbericht als Marketinginstrument. Immer häufiger veröffentlichen Unternehmen aufwendig gestaltete Geschäftsberichte, die neben der klassischen Imagebroschüre und anderen gedruckten werblichen Materialien einen festen Platz eingenommen haben. Der Mix aus Zahlen, Daten und Fakten in Kombination mit einer kreativen Gestaltung und im Stil eines hochwertigen Magazins eignet sich zur werblichen Manifestierung der Marktposition. In seiner Funktion als Marketinginstrument unterstützt der Geschäftsbericht auch unternehmenspolitische Ziele auf dem Kapitalmarkt, bei denen es unter anderem darum geht, die Bewertung der Unternehmensaktien zu optimieren, die Sicherheit vor feindlichen Übernahmen zu erhöhen und vertrauensbildende Informationen nicht nur gegenüber Anlegern zu vermitteln.

Um die werbliche Funktion zu unterstreichen, eignet sich ein aussagekräftiger und für ein Magazin geeigneter Titel, der einen aktuellen Bezug zur Geschäftsentwicklung herstellt und das Interesse der Leser weckt. Insoweit kommt dem Imageteil oder auch fakultativen Teil eine besondere Bedeutung zu. Neuigkeiten aus dem Unternehmen, ein Blick in bestimmte Abteilungen, die Erwähnung herausragender oder interessanter Mitarbeiter sowie Berichte über kulturelles und/oder soziales Engagement verleihen dem anders titulierten Geschäftsbericht eine besondere Würze und transportieren auf unterhaltsame Weise den besonderen Charakter des Unternehmens und die Bedeutung des vergangenen Geschäftsjahres.

 

Oberstes Bild: © maxuser – Shutterstock.com

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