Wenn der Flug auf Dienstreisen ausfällt

Flugausfälle auf Dienstreisen sind nicht nur ärgerlich, sondern können schwerwiegende Folgen haben: Veranstaltungen müssen abgesagt werden, Dienstleistungen werden nicht erbracht und Verträge nicht eingehalten. Wenn der betroffene Reisende richtig Pech hat, fallen dadurch nicht nur Einnahmen aus, sondern es werden für die Konsequenzen seines Nichterscheinens auch noch Zahlungen verlangt. Um dieses Risiko möglichst zu vermeiden, ist ein ausreichend grosses Zeitfenster zwischen Anreise und Termin unerlässlich.

Was viele Unternehmen zudem noch nicht für sich nutzen: Wenn die Fluggesellschaft nachweislich Schuld am Flugausfall oder an der Flugverspätung ist, stehen dem Dienstreisenden Schadensersatzleistungen in Höhe von bis zu 730 Franken zu – hier kann flightright an Board geholt werden.

EU- Schadensersatz-Verordnungen auch in Schweiz gültig

Dass Flüge kurzfristig gestrichen werden, kann viele Ursachen haben. So sind etwa extreme Wetterlagen oder Naturgewalten wie ein Vulkanausbruch mit massiver Aschewolkenbildung berechtigte Gründe, auf dem sicheren Boden zu bleiben. In solchen Situationen macht es selbstverständlich wenig Sinn, die Fluggesellschaft für den Ausfall zur Verantwortung zu ziehen. Gleiches gilt, sofern der Flieger nicht abheben kann, weil ein Personalstreik ansteht.

Anders sieht die Lage jedoch aus, wenn kurz vor dem Abflug ein technischer Defekt festgestellt wird oder vermeidbare Organisationspannen die Reise verhindern. Gerade solche Probleme gehören zu den häufigsten Ursachen für Flugausfälle. Wer von ihnen betroffen ist, hat fast immer berechtigte Aussichten auf Entschädigungszahlungen. Die entsprechenden EU-Verordnungen wurden 2006 auch für die Schweiz übernommen. Vorausgesetzt, dass gleich mehrere Angestellte eine geplante Reise nicht wahrnehmen können, liegt die Summe dabei schnell bei einigen Tausend Franken.


Flug ausgefallen? Eventuell ist die Fluggesellschaft schadenersatzpflichtig. (Bild: © gradt – Fotolia.com)

Wenn Fluggesellschaften sich vor Zahlungen drücken

Firmen ohne Expertise im Bereich Reiserecht haben es oft schwer, ihre Forderungen gegenüber grossen Konzernen durchzusetzen. „Die Fluggesellschaft vertröstet uns immer wieder, aber handelt nicht“, klagen die zuständigen Mitarbeiter. Statt Ressourcen in diesem aufreibenden Konflikt zu verschwenden, wenden sich immer mehr Unternehmen an flightright.ch. Das Onlineportal beschäftigt Spezialisten für Fluggastrechte, die bestens mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut sind und zügig einschreiten können. Bis zu 97 Prozent der Fälle werden erfahrungsgemäss im Sinne der betroffenen Firmen gelöst. Hervorzuheben ist, dass auf Kunden von flightright.ch währenddessen keine Kosten zukommen. Das Geschäftsmodell des Portals beruht darauf, dass 25 Prozent der tatsächlich durchgesetzten Schadensersatzleistungen am Ende als Provision an das engagierte Team gehen. Die Höhe des Betrages pro Dienstreisendem ist bei Ausfall von der Entfernung zum Zielort abhängig. In der Regel gilt:

• 300 Franken bei Routen bis zu 1500 Kilometer
• 480 Franken bei Strecken zwischen 1500 und 3500 Kilometer
• 720 Franken bei Reisen in bzw. über Nicht-EU-Länder in über 3500 Kilometer Entfernung

Nicht verunsichern lassen

Besonders in der Schweiz kommt es immer wieder vor, dass Fluggesellschaften meinen, die EU-Verordnungen würden teilweise oder gar nicht für sie gelten und dass Forderungen deshalb abgewiesen werden. Die Erfolge von flightright.ch zeigen jedoch, dass die rechtliche Lage relativ eindeutig ist. Auch wenn die Schweiz nicht zur EU gehört, können Schweizer durch die offizielle Übernahme der Regelungen zur Nichtbeförderung inzwischen ihr gutes Recht geltend machen. Das betrifft übrigens nicht nur aktuelle Ausfälle. Selbst bei gestrichenen Flügen aus dem vergangenen Jahr lohnt es sich oftmals, flightright.ch zu beauftragen und Gelder, die dem Unternehmen zustehen, nicht einfach zu verschenken.

 

Oberstes Bild: © VRD – Fotolia.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Agentur belmedia GmbH

Die Agentur belmedia GmbH beliefert die Leserschaft täglich mit interessanten News, spannenden Themen und tollen Tipps aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nahezu jedes Themengebiet deckt die Agentur belmedia mit ihren Online-Portalen ab. Wofür wir das machen? Damit Sie stets gut informiert sind – ob im beruflichen oder privaten Alltag!

website-24x24google-plus-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});