Neuerungen bei der Quellensteuer - artax nimmt Stellung

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, die die Steuern nicht grundsätzlich vom Lohn abziehen, sondern ihren Bürgern vertrauen und diesen die Bezahlung ihrer Steuern selber überlassen. Streng genommen gilt dies aber nur für Schweizer und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C. Für alle anderen Ausländer wird die sogenannte Quellensteuer vom Lohn abgezogen. Die Regeln für diese Quellensteuer sind zum Teil Jahrzehnte alt und, im Gegensatz zu den ordentlichen Steuern, nie schweizweit harmonisiert worden. So müssen in vielen Kantonen Personen, die über CHF 120‘000 verdienen, nachträglich eine Steuererklärung einreichen, an die die Quellensteuer angerechnet wird, während z.B. in den Kantonen Aargau und Solothurn der Kauf einer Liegenschaft zum sofortigen Ende der Quellenbesteuerung führt und nur noch ordentlich veranlagt wird.

Weiterlesen
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});