Internationales Sozialversicherungsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im Jahre 1948 wurde die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingeführt, die den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken soll.  Dazumal mit einem Beitragssatz von je 2 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und als einziger Sozialabzug vom Lohn. Das heutige Sozialversicherungssystem ist komplex und stetig am Wachsen. Lange Zeit stand das schweizerische Sozialversicherungsrecht als isoliertes System alleine da, internationale Doppelbelastungen gab es kaum. Mit den bilateralen Verträgen hat sich das geändert.

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Sozialversicherungen und Lohnabzüge – Ein Buch mit sieben Siegeln?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In der Schweiz bieten über 200 Versicherungsunternehmen eine Vielzahl verschiedener Sozialversicherungen an. Für praktisch jedes Anliegen existiert ein passendes Versicherungsprodukt. Bei einigen Versicherungen liegt die Verantwortlichkeit beim Arbeitgeber, bei anderen hat man sich als Privatperson zu organisieren. Die Kostenaufteilung kann frei wählbar oder von Gesetzes wegen vorgegeben sein, zusätzlich gilt die Unterscheidung zwischen freiwilliger und obligatorischer Versicherung, was die Überschaubarkeit zusätzlich beeinträchtigt. Um den Überblick über die zahlreichen Versicherungen zu behalten, haben wir vorliegenden Newsletter zu diesem Thema für Sie erstellt.

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