Wie wird die Zuwanderungsinitiative kompatibel zur EU?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die am 9. Februar 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative und das Abkommen über Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU kollidieren. Die Frage ist, ob und wie sich diese Konfrontation rechtlich lösen lässt. Zwei auf dem Schweizer Rechtsportal Jusletter publizierte Studien legen nahe, dass Politiker und Juristen hier einen grösseren Interpretationsspielraum haben als bisher angenommen. Im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen des Schweizer Bundesrates zur Zuwanderungsinitiative verfolgt die Europäische Union eine harte Linie. Erst am vergangenen Wochenende liess Richard Jones, der EU-Botschafter für die Schweiz, nochmals wissen, dass es bei der Personenfreizügigkeit keine Kompromisse geben werde. Gegenüber der SRF-Rundschau äusserte er, dass der Gedanke, Kontingente einzuführen, weder für das neue Europäische Parlament noch für die EU-Mitgliedsstaaten akzeptabel wäre. Der Schweiz droht damit die politische und wirtschaftliche Abkopplung von der EU. Falls es für die Personenfreizügigkeit keine konstruktive Lösung geben sollte, würde dies auch eine ganze Reihe damit verbundener Verträge kippen.

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