Bierpreis-Index 2015: Zürich auf Platz 65

Mancher meint: Reisezeit ist Bierzeit. Damit sich am Urlaubsort aber keine böse Überraschung hinsichtlich der Kosten einstellt, hat die Reisesuchmaschine GoEuro.ch die Bierpreise in 75 Metropolen weltweit ermittelt. Demzufolge trinkt es sich in Krakau am günstigsten, in Genf müssen Bierfreunde am tiefsten in die Taschen langen. Auch Zürich gesellt sich zu der Gruppe der teuersten Städte im Hinblick auf Bierpreise.

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Spezialitätenbiere sind der neue Trend – doch es fehlt an Aromahopfen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Anzahl kleiner Bierbrauereien nimmt immer mehr zu. Für die Herstellung der Spezialbiere wird oft spezieller Hopfen verwendet, der aber nicht immer in ausreichender Menge vorhanden ist. Dies führt zu einem Preisanstieg bei speziellen Hopfensorten, der die Existenz mancher kleinen Brauerei bedroht. Der Präsident der Interessengemeinschaft unabhängiger Klein- und Mittelbrauereien, Alois Gmür, der auch Teilinhaber der Brauerei Rosengarten AG in Einsiedel ist, freut sich über den zunehmenden Wunsch der Verbraucher nach Spezialbieren, die mit besonderem Bitter- oder Aromahopfen gebraut werden. Die Nachfrage nach den weitläufig bekannten Bieren nimmt dagegen ab und die Verkaufszahlen sinken.

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Welche Chancen und Gefahren sehen Verbraucher und Produzenten mit Blick auf die neuen Zollbestimmungen?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Es ist keine Neuigkeit, dass Schweizer ihre Einkäufe bevorzugt jenseits der eigenen Ländergrenzen tätigen. Der Einkaufstourismus läuft schon seit Jahren sehr gut. Ab Juli sollen nun neue Zollregelungen den Warenimport spürbar erleichtern; so verspricht es jedenfalls der Gesetzgeber, aber stimmt das wirklich? Mehrwertsteuer und Zollabgaben werden zukünftig als zwei getrennte Positionen behandelt. Hierdurch soll ein grösseres Mass an Transparenz erreicht werden – ein Verfahren, dessen Vorteile sich zumindest auf absehbare Zeit in erster Linie den Zöllnern erschliessen wird. Die Grundsatzregel lautet, dass alle Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, zu deklarieren sind. Jeder Schweizer hat bei der Einreise anzugeben, ob er die Freigrenze in Höhe von 300 Schweizer Franken überschreitet. Im positiven Fall hat er die Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag der eingeführten Waren nachzuzahlen. Das Meldeverfahren an sich wird insofern vereinfacht, als dass es möglich sein soll, die Anmeldung per Smartphone, also auf elektronischem Weg, vorzunehmen.

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