BVG: Steuerersparnis durch Bezug von Kapitalleistungen
von Fabian Jeker Steuern
Wer in der Schweiz in Rente gehen will, kann das angesparte Alterskapital in der 2. Säule in Renten- oder Kapitalform beziehen. Der Bezug von Vorsorgeguthaben in Kapitalform unterliegt dabei einer separaten steuerlichen Behandlung. Bei der Direkten Bundessteuer werden Kapitalbezüge zu einem Fünftel des regulären Einkommenssteuersatzes (sog. „Rentensatz“) besteuert. Die Kantone erheben infolge ihrer Steuerhoheit eigene Tarife, was aufgrund des Steuerwettbewerbs beträchtliche Einsparungsmöglichkeiten bietet. Die optimale und nachhaltige Ausnutzung der steuerlichen Vorteile verlangt jedoch eine präzise Vorsorge- und Finanzplanung.
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