Deepfakes, Phishing und CEO-Betrug: Wie Schweizer Unternehmen ihr Geld schützen
von belmedia Redaktion -schweizweit ➔ business24.ch Allgemein Alltag Betrieb Business Business businessaktuell.ch digital.ch Digitalisierung Experten Innovation Magazine Management Nachhaltigkeit nachrichtenticker.ch News Personal Prävention Regionen Schweiz Sicherheit sicherheit.ch Strategie Technologie Themen Tipps Unternehmen Wirtschaft Ⳇ Verbreitung
Eine vertraute Stimme am Telefon, eine Nachricht im üblichen Schreibstil des Geschäftsführers oder eine korrekt aussehende Lieferantenrechnung: Mit künstlicher Intelligenz können Betrüger überzeugende Täuschungen erstellen. Technische Schutzsysteme allein reichen dagegen nicht aus. Unternehmen benötigen klare Abläufe, unabhängige Kontrollen und Mitarbeitende, die ungewöhnliche Zahlungsaufträge ohne Zeitdruck prüfen dürfen.
Ein dringender Anruf erreicht die Buchhaltung. Der Geschäftsführer meldet sich angeblich aus dem Ausland und verlangt eine vertrauliche Überweisung. Stimme, Tonfall und Hintergrundgeräusche wirken echt. Kurz darauf folgt eine E-Mail mit den Kontodaten. Die Transaktion müsse noch vor Geschäftsschluss ausgeführt werden.
Solche Szenarien sind keine theoretische Zukunftsgefahr. Das Bundesamt für Cybersicherheit, kurz BACS, warnte Anfang 2026 vor einer neuen Variante des CEO-Betrugs. Kriminelle verwenden künstliche Intelligenz, um Schreibweisen zu imitieren sowie Stimmen und Sprachnachrichten zu fälschen. In einem bekannt gewordenen Fall im Kanton Schwyz verlor ein Unternehmen mehrere Millionen Franken.
Auch gewöhnliche Rechnungsmanipulationen bleiben eine erhebliche Gefahr. Im zweiten Halbjahr 2025 wurden dem BACS 73 Fälle von Business Email Compromise gemeldet, gegenüber 49 Fällen im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Bei einem dieser Vorfälle entstand ein Schaden von 1,5 Millionen Franken.
Der technologische Fortschritt verändert damit vor allem die Qualität der Täuschung. Fehlerhafte Sprache und auffällige Absender gehören längst nicht mehr zwingend zu einem Betrugsversuch. Eine professionell formulierte Nachricht kann genauso gefährlich sein wie ein offensichtlich fehlerhaftes Phishing-Mail.
Warum KI den Betrug überzeugender macht
Generative KI kann Texte, Bilder, Stimmen und Videos erstellen oder vorhandenes Material verändern. Für Kriminelle sinkt dadurch der Aufwand. Sie können grosse Mengen personalisierter Nachrichten verfassen, verschiedene Sprachen nutzen und öffentlich zugängliche Informationen über ein Unternehmen in ihre Geschichte einbauen.
Websites, Handelsregistereinträge, Medienmitteilungen und soziale Netzwerke liefern dafür wertvolle Anhaltspunkte. Daraus erfahren Täter beispielsweise:
- wer ein Unternehmen führt,
- welche Mitarbeiter in der Buchhaltung tätig sind,
- welche Lieferanten und Geschäftspartner genannt werden,
- ob eine Geschäftsreise, Übernahme oder Investition bevorsteht,
- welche Formulierungen Führungspersonen verwenden,
- wer während Ferien oder Abwesenheiten eine Stellvertretung übernimmt.
Kurze Sprachaufnahmen aus Interviews, Videokonferenzen oder sozialen Medien können genügen, um eine Stimme nachzuahmen. Bei einem Video-Deepfake werden Gesicht und Mimik einer Person manipuliert. Das Ergebnis muss nicht technisch perfekt sein. Ein kurzes Telefonat mit schlechter Verbindung oder eine knapp gehaltene Videokonferenz kann bereits glaubwürdig wirken.
Der wichtigste Teil des Angriffs bleibt das Social Engineering. Täter nutzen Zeitdruck, Autorität, Hilfsbereitschaft oder Angst. Das Opfer soll handeln, bevor es die Geschichte über einen unabhängigen Weg kontrolliert.
Die häufigsten Betrugsvarianten im Unternehmen
CEO-Betrug mit gefälschter Stimme
Der Täter gibt sich als Geschäftsführer, Verwaltungsrat oder leitender Mitarbeiter aus. Er verlangt eine Überweisung, den Kauf von Gutscheinkarten oder die Herausgabe vertraulicher Informationen. Häufig soll der Auftrag geheim bleiben, weil angeblich eine Firmenübernahme, ein Gerichtsverfahren oder eine wichtige Verhandlung bevorsteht.
Der Einsatz einer bekannten Stimme erhöht die Glaubwürdigkeit. Trotzdem folgt auch der KI-gestützte Angriff einem alten Muster: Eine ungewöhnliche Forderung wird mit Autorität, Dringlichkeit und Geheimhaltung verbunden.
Manipulierte Lieferantenrechnungen
Betrüger senden eine Rechnung mit veränderter IBAN oder teilen mit, die Bankverbindung eines Geschäftspartners habe sich geändert. Besonders gefährlich wird die Masche, wenn Kriminelle Zugriff auf ein echtes E-Mail-Konto erhalten haben. Sie können bestehende Nachrichten lesen, Zahlungszeitpunkte abwarten und sich in eine laufende Korrespondenz einschalten.
Die Nachricht kommt dann möglicherweise von der korrekten Adresse und enthält echte Auftragsnummern, Namen und Rechnungsbeträge. Eine reine Kontrolle des Absenders genügt in diesem Fall nicht.
Gefälschte Video- und Telefonkonferenzen
Bei gezielten Angriffen können Täter gefälschte Teilnehmer in eine virtuelle Besprechung einbinden. Stimme, Gesicht und Funktion innerhalb des Unternehmens scheinen zu stimmen. Verlangt die vermeintliche Führungsperson anschliessend eine Zahlung, entsteht ein hoher sozialer Druck.
Phishing mit KI-generierten Inhalten
KI verbessert Sprache, Gestaltung und Personalisierung gefälschter Nachrichten. Eine E-Mail kann sich auf ein reales Projekt beziehen oder den Schreibstil eines Kollegen nachahmen. Der enthaltene Link führt zu einer täuschend ähnlichen Anmeldeseite, auf der Zugangsdaten und Bestätigungscodes abgegriffen werden.
Warnzeichen: Nicht auf einzelne Fehler verlassen
Rechtschreibfehler, eine falsche Anrede oder eine ungewöhnliche E-Mail-Adresse bleiben mögliche Hinweise. Als alleinige Prüfkriterien sind sie jedoch ungeeignet. Moderne Betrugsnachrichten können fehlerfrei formuliert sein und von einem tatsächlich kompromittierten Firmenkonto stammen.
Aussagekräftiger ist die Kombination aus Inhalt, Situation und verlangtem Verhalten. Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn:
- eine Zahlung ausserhalb des normalen Prozesses verlangt wird,
- eine neue oder geänderte Bankverbindung auftaucht,
- ein Auftrag ungewöhnlich dringend oder vertraulich sein soll,
- die anfragende Person angeblich nicht zurückgerufen werden kann,
- Gutscheincodes, Kryptowährungen oder Sofortüberweisungen verlangt werden,
- ein Mitarbeiter einen Bestätigungscode weitergeben soll,
- eine Fernwartungssoftware installiert werden soll,
- die bisherige Kommunikation plötzlich auf einen anderen Kanal wechselt,
- eine Führungsperson bestehende Freigaberegeln umgehen möchte.
Auch korrekt erscheinende Informationen beweisen nicht, dass die Anfrage echt ist. Kennt der Absender Projektnamen, Rechnungsbeträge oder die aktuelle Abwesenheit eines Geschäftsführers, können diese Angaben aus einem gehackten Postfach oder aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.
Der wirksamste Schutz: Zahlungen unabhängig bestätigen
Ein Unternehmen muss nicht jeden Deepfake technisch erkennen können. Viel wichtiger ist ein Verfahren, das auch bei einer perfekten Fälschung funktioniert. Im Zentrum steht die unabhängige Bestätigung über einen bereits bekannten Kontaktweg.
Bei ungewöhnlichen Zahlungsaufträgen sollte die zuständige Person:
- den Vorgang unterbrechen,
- keine Nummer oder Adresse aus der verdächtigen Nachricht verwenden,
- den Auftraggeber über eine intern gespeicherte Telefonnummer kontaktieren,
- Zweck, Betrag, Empfänger und Bankverbindung einzeln bestätigen,
- die Prüfung nachvollziehbar dokumentieren,
- die Zahlung erst nach der vorgesehenen zweiten Freigabe ausführen.
Die Kontrolle darf nicht innerhalb derselben möglicherweise manipulierten Kommunikation erfolgen. Eine Antwort auf das verdächtige E-Mail oder ein Rückruf über die dort angegebene Nummer bestätigt lediglich den Kontakt zum möglichen Täter.
Für Änderungen von Lieferantendaten sollte ein eigener Prozess gelten. Eine neue IBAN wird telefonisch über die bereits vorhandenen Stammdaten geprüft. Kontaktdaten auf der aktuellen Rechnung dürfen dafür nicht verwendet werden. Zusätzlich sollte das System festhalten, wer die Änderung beantragt, kontrolliert und freigegeben hat.
Vier-Augen-Prinzip richtig ausgestalten
Das Vier-Augen-Prinzip schützt nur, wenn die zweite Person tatsächlich prüft. Ein routinemässiger Klick auf «Freigeben» erfüllt diesen Zweck nicht. Der zweite Prüfer benötigt mindestens folgende Angaben:
- vollständiger Zahlungsempfänger,
- IBAN und Land der Empfängerbank,
- Betrag und Währung,
- Rechnungs- oder Vertragsgrundlage,
- Hinweis auf kürzlich geänderte Stammdaten,
- Ergebnis einer erforderlichen telefonischen Rückbestätigung.
Freigabelimiten sollten zur Unternehmensgrösse passen. Bei hohen Beträgen, neuen Empfängern oder Auslandszahlungen kann eine zusätzliche Genehmigung verlangt werden. Dieselben Regeln müssen für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat gelten. Eine Führungsperson darf keine Ausnahme allein mit ihrer Position begründen.
Auch Ferienvertretungen brauchen klar definierte Berechtigungen. Gerade in Zeiten mit personellen Wechseln nutzen Betrüger Unsicherheit über Zuständigkeiten aus.
E-Mail-Konten und Identitäten technisch schützen
Organisatorische Kontrollen und technische Sicherheitsmassnahmen ergänzen sich. Besonders wichtig ist die Mehrfaktor-Authentifizierung. Ein gestohlenes Passwort allein reicht dann normalerweise nicht aus, um auf das Konto zuzugreifen.
Wo verfügbar, sind passwortlose Verfahren oder Sicherheitsschlüssel widerstandsfähiger gegen Phishing als Bestätigungscodes per SMS. Administratoren sollten zudem Weiterleitungsregeln, ungewöhnliche Anmeldungen und neu registrierte Geräte überwachen. Kriminelle richten in kompromittierten Postfächern teilweise unauffällige Regeln ein, damit bestimmte Antworten direkt an sie weitergeleitet oder vor dem Kontoinhaber verborgen werden.
Zu den grundlegenden Massnahmen gehören:
- Mehrfaktor-Authentifizierung für E-Mail, Cloud-Dienste und E-Banking,
- individuelle Passwörter und ein geschäftlicher Passwort-Manager,
- zeitnahe Sicherheitsupdates,
- beschränkte Administratorrechte,
- regelmässige Kontrolle automatischer E-Mail-Weiterleitungen,
- Protokollierung von Anmeldungen und Stammdatenänderungen,
- Datensicherungen, die getrennt vom produktiven System aufbewahrt werden,
- definierte Meldewege für verdächtige Nachrichten.
Wie Passwort-Manager eingerichtet und ihre Grenzen beim Schutz vor Phishing berücksichtigt werden, erklärt der redaktionelle Beitrag über den sicheren Einsatz von Passwort-Managern im Unternehmen.
Mitarbeiter schulen, ohne eine Kultur der Angst zu schaffen
Betrüger greifen keine vermeintlich «schwachen» Mitarbeiter an. Sie suchen Personen, die Zugriff auf Geld, Daten oder Systeme haben und unter glaubwürdig erzeugtem Druck eine Entscheidung treffen müssen. Dazu gehören Buchhaltung, Sekretariat, Personalabteilung, IT-Support und Geschäftsleitung.
Schulungen sollten deshalb konkrete Situationen aus dem jeweiligen Betrieb behandeln. Ein Logistikunternehmen hat andere Zahlungsabläufe als eine Arztpraxis oder ein Handelsbetrieb. Kurze, regelmässige Übungen sind meist hilfreicher als eine umfangreiche jährliche Präsentation.
Mitarbeitende sollten wissen:
- welche Aufträge immer rückbestätigt werden müssen,
- wer bei einem Verdacht erreichbar ist,
- dass ungewöhnliche Anfragen ohne Nachteil gestoppt werden dürfen,
- dass Passwörter und Bestätigungscodes niemals weitergegeben werden,
- dass ein bekannter Absender kein Echtheitsbeweis ist,
- wie ein möglicher Vorfall intern gemeldet wird.
Eine wirksame Sicherheitskultur belohnt Aufmerksamkeit. Wer eine vermeintlich echte Anweisung kontrolliert, verzögert keinen Geschäftsprozess, sondern schützt das Unternehmen. Führungskräfte müssen dieses Verhalten ausdrücklich unterstützen.
Ein Beispiel für klassischen CEO-Betrug liefert der redaktionelle Beitrag über falsche Chef-Nachrichten und betrügerisch verlangte Geschenkgutscheine. Das Muster ähnelt modernen Deepfake-Angriffen: Eine angebliche Autorität fordert eine schnelle und diskrete Handlung.
Was nach einem Verdacht sofort zu tun ist
Wurde lediglich eine verdächtige Nachricht empfangen, sollte sie intern an die zuständige Sicherheitsstelle weitergeleitet werden. Anhänge und Links bleiben ungeöffnet. Die IT-Verantwortlichen prüfen, ob weitere Mitarbeiter dieselbe Nachricht erhalten haben und ob das betroffene Konto ungewöhnliche Aktivitäten zeigt.
Wurden Zugangsdaten eingegeben, müssen die nächsten Schritte unverzüglich erfolgen:
- Passwort über die echte Website des Dienstes ändern.
- Bestehende Sitzungen und unbekannte Geräte abmelden.
- Mehrfaktor-Authentifizierung kontrollieren oder neu einrichten.
- E-Mail-Regeln und Weiterleitungen überprüfen.
- IT-Verantwortliche beziehungsweise externen Dienstleister informieren.
- Untersuchen, welche Daten und Systeme erreichbar waren.
Wurde bereits eine Zahlung ausgelöst, zählt jede Minute. Das Unternehmen sollte sofort seine Bank kontaktieren und versuchen, die Transaktion zu stoppen oder zurückzurufen. Bei einem finanziellen Schaden ist eine Anzeige bei der Polizei angezeigt. Cybervorfälle können ausserdem dem BACS gemeldet werden.
Abhängig von Art und Umfang des Vorfalls können weitere Pflichten bestehen. Bei einer möglichen Verletzung der Datensicherheit muss geprüft werden, ob der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte informiert werden muss. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten besondere gesetzliche Meldepflichten für bestimmte Cyberangriffe.
Beweise sollten erhalten bleiben. Dazu gehören Originalnachrichten, vollständige E-Mail-Kopfzeilen, Telefonnummern, Kontodaten, Chatverläufe, Zeitpunkte und Transaktionsbelege. Geräte dürfen nicht vorschnell zurückgesetzt werden, wenn dadurch wichtige Spuren verloren gehen könnten.
Ein kompakter Schutzplan für Schweizer KMU
Auch kleine Unternehmen ohne eigene Sicherheitsabteilung können zentrale Risiken deutlich reduzieren. Ein praxistauglicher Mindeststandard umfasst:
- Zahlungsregel: Neue Empfänger, geänderte Bankverbindungen und ungewöhnliche Aufträge werden unabhängig bestätigt.
- Freigabe: Kritische Zahlungen benötigen zwei tatsächliche Kontrollen.
- Kontaktliste: Verifizierte Telefonnummern wichtiger Führungspersonen und Lieferanten liegen intern vor.
- Zugriffsschutz: E-Mail, Cloud-Dienste und E-Banking verwenden Mehrfaktor-Authentifizierung.
- Meldeweg: Für verdächtige Nachrichten gibt es eine bekannte interne Kontaktperson.
- Notfallkarte: Telefonnummern von Bank, IT-Dienstleister, Versicherung und Polizei sind auch ohne Firmennetz erreichbar.
- Übung: Das Unternehmen spielt mindestens einmal pro Jahr einen gefälschten Zahlungsauftrag durch.
- Kontrolle: Berechtigungen und Lieferantenstammdaten werden regelmässig überprüft.
Besonders hilfreich ist ein vereinbartes internes Kennwort für ungewöhnliche Situationen. Es darf jedoch nicht als alleiniger Schutz dienen, da auch solche Informationen weitergegeben oder ausgespäht werden können. Der verlässlichere Schutz bleibt ein kontrollierter Geschäftsprozess.
Fazit: Prozesse müssen stärker sein als die Fälschung
KI macht Betrugsversuche schneller, persönlicher und sprachlich überzeugender. Sie verändert jedoch nicht das eigentliche Ziel: Kriminelle wollen Geld, Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen erhalten.
Unternehmen müssen deshalb nicht jede manipulierte Stimme oder jedes gefälschte Video zweifelsfrei entlarven. Sie benötigen Abläufe, die eine Zahlung auch dann verhindern, wenn die Täuschung perfekt erscheint.
Eine unabhängige Rückbestätigung, wirksame Mehrfaktor-Authentifizierung und ein konsequentes Vier-Augen-Prinzip bilden den Kern. Hinzu kommt eine Unternehmenskultur, in der Mitarbeiter ungewöhnliche Aufträge unterbrechen dürfen. Im entscheidenden Moment kann ein kurzer Kontrollanruf einen Millionenschaden verhindern.
Bildquellen: Titelbild: Shutterstock/fadfebrian; Bild 1: iStock/Just_Super; Bild 2: Adobe Stock/Andrey Popov; Bild 3: Adobe Stock/momius