Life Forestry Switzerland AG i.L. - Teakbäume vorhanden - Endernten beginnen - Erlöszahlungen starten - Kunden sind und bleiben Baumeigentümer
Schweiz (ots) –
Nach der Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG herrschte grosse Verunsicherung bei den Kunden der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat, Lambert Liesenberg, erklärt, dass das erworbene Eigentum nicht Teil der Insolenz sei. Lediglich die Serviceverträge würden nicht weiter bestehen. Daher hat sich der Verwaltungsrat dafür eingesetzt, dass es eine Lösung für die Bewirtschaftung, Ernte und Verkauf gibt. Diese wurde gefunden, indem sich ein ehemaliger Mitarbeiter mit diesem Konzept selbständig gemacht hat. Über 4.000 Kunden haben mit ihm Verträge abgeschlossen und nun werden Teakbäume geerntet und das Holz verkauft.
Die erste Verwirrung entstand durch das Schreiben des Konkursamtes in Stans an alle Kunden der Life Forestry Switzerland AG. Diese sollten ihre Forderungen beim Konkursamt einreichen. Während ein Grossteil der Kunden keine Rückmeldung gab, schliesslich gab es keine Forderungen, reagierten andere Kunden völlig verunsichert und schickten Verträge und weitere Dokumente an das Amt in Stans.
Diese Verunsicherung machten sich in Deutschland einige Anwälte zunutze und schürten die Zweifel. Es wurde eine sogenannte Interessengemeinschaft gegründet und die verunsicherten Kunden überwiesen den Anwälten eine Menge Geld. Angesichts der eigenen Aussagen, wonach sich über 1000 Kunden der Interessengemeinschaft angeschlossen haben und zunächst wohl mindestens je 600 Euro bezahlten, die sich dann auf 6 % des ursprünglichen Kaufpreises steigern sollen, müssten die Anwälte schon Beiträge in Millionenhöhe kassiert haben.
Die Argumentation der Anwälte fusst vor allem auf der Frage, ob die Kunden überhaupt Eigentümer der Bäume geworden sind. Die Life Forestry Switzerland AG hatte schon in den frühen Jahren diese Frage rechtlich prüfen lassen. Anwälte in Costa Rica und Ecuador haben bestätigt, dass die rechtliche Trennung des Eigentums von Bäumen und dem Grund, auf welchem sie stehen, möglich ist. Die deutschen Anwälte verneinen dies jedoch. Hierfür hätten grundbuchamtliche Eintragungen erfolgen müssen. Angesichts von rund 6800 Kunden, die teilweise sogar mehrfach Teakbäume erworben haben, würde dies jedoch einen Aufwand bedeuten, der weder zeitlich noch kostentechnisch darstellbar wäre. Vermutlich hätten bei manchen Käufen die Gebühren den Umsatz überstiegen.
Ungeachtet dieser Behauptungen der deutschen Anwälte hatte die Life Forestry Switzerland AG alle Bäume nummeriert, Baumregister angelegt und zu den Kaufverträgen die Urkunden erstellt, welche die genauen Daten der individualisierten Baumbestände enthielten, zusammen mit Lageplänen und GPS-Koordinaten.
Nach dem Verständnis der Life Forestry Switzerland AG kam es daher zu rechtmässigen Kaufverträgen mit entsprechender Eigentumsübertragung. Die schweizerische Finanzmarktaufsicht finma, hat dazu sogar ganz explizit geurteilt: „Ob beispielsweise im Kontext einer Baumplantage eine bewilligungspflichtige Tätigkeit vorliegt oder nicht, ist z.B. davon abhängig, ob dem Kunden oder der Kundin eine klar definierte Anzahl von Bäumen als Eigentum zugewiesen werden kann. Diese könnten dann im Fall eines Konkurses der Anbieter zu Gunsten der Anlegerinnen und Anleger ausgesondert werden. Falls eine solche Zuweisung nicht möglich ist und die investierende Person folglich keine Bäume besitzt, kann es sich um eine bewilligungspflichtige Dienstleistung oder um ein bewilligungspflichtiges Finanzprodukt handeln.“
Nach der, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veranlassten Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG, hat das Konkursamt die Eröffnung des Verfahrens mangels liquider Aktiven abgelehnt, was vom Konkursgericht bestätigt wurde. Das bedeutet folglich, dass auch das Amt das Eigentum der Kunden als solches gesehen und respektiert hat. Demzufolge sind die Kunden von Beginn an und bis heute Eigentümer ihrer Bäume.
Dieser Tatbestand ist auch wichtig vor dem Hintergrund der Rechtsstellung der Kunden. Immer wieder wird kolportiert, es handle sich um „Anleger“, welche ihr Geld bei der Life Forestry Switzerland AG angelegt hätten. Diese Aussage ist unrichtig.
Der Unterschied zwischen Anleger und Käufer liegt vor allem im Zweck des Rechtsgeschäfts und darin, was erworben wird. Die Begriffe können sich allerdings überschneiden.
Ein Käufer schließt einen Kaufvertrag und erwirbt gegen Zahlung eines Kaufpreises einen Vermögensgegenstand oder ein Recht. Im Vordergrund steht der Erwerb. Das kann beispielsweise eine Maschine, ein Grundstück, Holz, eine Aktie oder ein anderes Wirtschaftsgut sein. Typisch für den Kaufvertrag ist Ware/Recht gegen Kaufpreis.
Ein Anleger setzt Kapital mit dem Ziel ein, daraus einen wirtschaftlichen Ertrag oder Wertzuwachs zu erzielen. Im Vordergrund steht damit nicht der Konsum oder die Nutzung des erworbenen Gegenstands, sondern die Kapitalanlage. Typische Beispiele sind Aktien, Anleihen, Fondsanteile oder andere Investmentprodukte.
Ein wichtiger Punkt ist der Umstand, dass ein Anleger gleichzeitig Käufer sein kann. Wer beispielsweise Aktien einer AG erwirbt, ist kaufvertraglich Käufer der Aktien und wirtschaftlich Anleger bzw. Investor. Wer dagegen einen konkreten, individuellen Sachwert erwirbt, ist ein Käufer und wird nicht als Anleger bezeichnet.
Genau dies war stets der Fall bei der Life Forestry Switzerland AG, weshalb das Unternehmen Umsätze erziel hat, jedoch keinesfalls Anlegergelder verwaltete. Vielmehr wurden die Kaufpreise für die Teakplantagen, deren Unterhalt sowie die Kundenbetreuung, Vertriebs- und Marketingkosten verwendet.
Selbst wenn findige Rechtsanwälte der Auffassung sind, dass keine Eigentumsübertragung stattgefunden hätte, so ist es doch völlig unstrittig, dass in jedem Fall die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte oder zumindest das Recht am Holzerlös beim Kunden sind. Vor allem mit der Anpassung von Kauf- auf Pachtverträge hat sich die Situation ohnehin geändert. Selbst im Schweizer Recht wird festgehalten, dass nach Art. 678 des Zivilgesetzbuchs Bäume unabhängig vom Boden veräussert werden.
Eine weitere Verunsicherung ergab sich nach der Insolvenzeröffnung wie es denn mit der Bewirtschaftung der Bäume weitergehe. Grundsätzlich, so war das seinerzeitige Versprechen, würden die Bäume auch im Falle einer Insolvenz weiterbewirtschaftet. Hierfür gab es die Life Forestry Foundation in Liechtenstein. Doch die Stiftung ist heute ohne Vermögen. Wurden also Versprechen nicht eingehalten? Teakbäume brauchen intensive Pflege in den jungen Jahren. Nach ca. 10 Jahren bilden die Baumkronen ein Dach und es gibt kaum noch Unterwuchs. Nach rund 15 Jahren bietet die Plantage das Bild eines veritablen Waldes. Es sind kaum noch Pflegearbeiten nötig, weshalb die Stiftung ihren Zweck erfüllt hat. Mit dem Erreichen der Schlagreife auf den ersten Plantagen werden Holzverkäufe getätigt. Hieraus werden die vereinbarten Provisionen fällig, welche ausreichen, um die noch notwendigen Massnahmen durchzuführen. Insofern ist es richtig, dass es die Foundation gab. Diese wäre in den Anfangsjahren der Life Forestry Switzerland eingesprungen, wenn es nötig gewesen wäre. Doch in der Zwischenzeit bedarf es dieser Stiftung nicht mehr. Es zeigt sich auch heute bei Besuch der Plantagen, dass sich diese in einem guten Pflegezustand befinden. Selbst die kritischen Anwälte aus Deutschland konnten sich vor Ort davon überzeugen.
Weitere Kritikpunkte, die nach der Insolvenz auftauchten, waren unter anderem Vorwürfe des illegalen Holzverkaufs. Doch das ist reine Panikmache von Anwälten oder Medien. In der Vergangenheit gab es mehrfach kommerzielle Ernten. Diese wurden durchgeführt und die Erlöse an die Kunden ausbezahlt.
Es ist bedauerlich, wie Anwälte oder auch Medien versuchen die Insolvenz von Unternehmen zum eigenen Vorteil zu nutzen. Sei es durch Mandantenabzocke oder seien es Journalisten, die mit reisserischer Berichterstattung Klicks und Reichweite generieren wollen.
Fakt ist, dass es die Bäume gibt, dass diese geerntet und verkauft und die Holzerlöse an die Kunden.
Fakt ist, dass es keine 6.800 Geschädigten gibt, sondern dass alle Kunden trotz der Insolvenz Baumeigentümer bleiben.
Fakt ist, dass aufgrund der Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG niemand zu Schaden gekommen ist und alle Verpflichtungen eingehalten werden.
Pressekontakt:
Lambert Liesenberg
Verwaltungsrat Life Forestry Switzerland AG in Liquidation
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