Neue Branchenvereinbarung soll faire Honorare für freie Journalisten sichern
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impressum begrüsst das Merkblatt zur Honorierung Freischaffender des Verlegerverbands SCHWEIZER MEDIEN als positives Signal und sieht den Weg frei für eine Branchenvereinbarung als ersten Schritt zu einer stabilen Sozialpartnerschaft.
Nach mehr als 30 Verhandlungssitzungen gelang es den Schweizer Journalistinnen und Journalisten, vertreten durch impressum und syndicom, zusammen mit dem Verlegerverband (VSM) einen Entwurf für eine Branchenvereinbarung zu formulieren. Im März haben die Delegierten von impressum dieser Vereinbarung im Grundsatz zugestimmt.
Die Delegierten bedauerten jedoch, dass sich die Parteien auch nach der letzten Verhandlungsrunde in zwei Punkten uneinig blieben. Es handelt sich um die Vergütung der freien Journalistinnen und Journalisten sowie die Bedingungen für das Inkrafttreten der Branchenvereinbarung an sich. (In der angehängten Branchenvereinbarung sind die entsprechenden Passagen markiert: rot die Formulierung des VSM, grün diejenige von impressum und Syndicom, wie sie an der letzten Verhandlungssitzung vorlagen, an der beide Seiten an ihrer Formulierung festhielten.)
Die Delegiertenversammlung von impressum hielt in diesen zwei Punkten am Standpunkt der Verhandlungsdelegation fest. Dazu gehört insbesondere, dass das Honorar der freien Mitarbeitenden dem Zeitaufwand und dem Umfang der Nutzung (Einfach- oder Mehrfachnutzung) entspricht.
“Die Honorare der Freien stehen heute oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand”, sagt Fabienne Sennhauser, Co-Präsidentin von impressum. Zudem würden von den Freien immer weitergehende Nutzungsrechte verlangt, ohne dass die Honorare entsprechend erhöht werden: Konnten freie Journalistinnen und Journalisten früher etwa eine aufwändig recherchierte Hintergrundgeschichte der Aargauer Zeitung, dem St. Galler Tagblatt, der Südostschweiz und weiteren Titeln verkaufen, teilen sich heute all diese Zeitungen einen Mantel – die Honorare für Freie blieben gleich.
Auch Tamedia und Ringier tauschen zunehmend Geschichten zwischen ihren Titeln, ohne die Honorare für Freie für mehrfach genutzte Texte zu erhöhen. Sogar über die Verlagsgrenzen hinweg werden heute Texte getauscht: Der Tages-Anzeiger bezieht Texte aus der Süddeutschen Zeitung, und ein der NZZ verkaufter Text kann übersetzt in Le Temps landen. Anstatt Freie für solche Mehrfachnutzungen zu entschädigen, werden sie dazu gedrängt, sämtliche Nutzungsrechte vertraglich an die Verlage abzutreten, ohne jegliche Entschädigung dafür. Vielmehr haben verschiedene Titel die Honorare sogar nach unten angepasst in den letzten Jahren. Nun, da sich der VSM im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht und der KI-Regulierung selbst für das Urheberrecht stark macht und dafür, dass Google, Facebook und KI-Anbieter für die Nutzung journalistischer Werke etwas bezahlen, sieht es impressum nur angemessen, dass endlich auch die Freien für die Nutzung ihrer Werke angemessen entschädigt werden.
Entsprechend erfreut hat impressum zur Kenntnis genommen, dass der VSM nun ein “Merkblatt Freischaffende” zur Orientierung seiner Mitglieder publiziert. Darin hält der VSM den Grundsatz fest: ”Das Honorar der freien Mitarbeitenden bestimmt sich nach der mit dem Medienunternehmen geschlossenen Vereinbarung. Das vereinbarte Honorar soll sich dabei am angemessenen Aufwand zur Erarbeitung des Medienerzeugnisses (z.B. Presseartikel, Fotografie), an dessen Wert für das Medienunternehmen und den übertragenen Urheberrechten orientieren.” impressum-Co-Präsidentin Fabienne Sennhauser spricht von einem positiven Signal für den Journalismus: “Wir freuen uns über dieses Zugeständnis des Verlegerverbandes.”
Zwar hält der VSM weiter daran fest, dass die Branchenvereinbarung in Kraft tritt, wenn Dreiviertel der bei den VSM-Mitgliedern tätigen Medienschaffenden mit BR-berechtigender Tätigkeit dieser unterstünden. Die impressum-Delegation wollte derweil erwirken, dass mindestens Zweidrittel der Mitglieder des VSM sich dem Vertrag anschliessen – also nicht nur die vier grossen, sondern auch die Mehrheit der kleinen Verlage, auf die bei der Festlegung der Mindestlöhne in der vorliegenden Branchenvereinbarung stark Rücksicht genommen wurde. Der VSM bekräftigt nun aber öffentlich, dass sich der Verband dafür einsetzen wolle, dass die Vereinbarung von möglichst vielen Mitgliedern übernommen werde.
Unter diesen Voraussetzung sieht impressum den Weg frei, die Branchenvereinbarung mit syndicom und dem Verlegerverband zu schliessen.
“Unter Berücksichtigung der jüngsten Zugeständnisse des VSM ist die Branchenvereinbarung aus unserer Sicht ein guter Kompromiss und ein erster und wichtiger Schritt in die Richtung einer verbindlichen und langfristigen Sozialpartnerschaft”, erklärt Fabienne Sennhauser.
Die Branchenvereinbarung schafft für Medienschaffende in der Deutschweiz und dem Tessin erstmals seit über 20 Jahren wieder geregelte Mindestarbeitsbedingungen. Die Branchenvereinbarung gilt – vorbehaltlich der Annahme durch die Branchenkonferenz von syndicom am 28. April und die Mitglieder des VSM am 7.Mai – für drei Jahre nach deren Unterzeichnung. impressum wird die Durchsetzung der Vereinbarung begleiten und darüber hinaus weiter mit Nachdruck die Interessen der Medienschaffenden vertreten. Das langfristige Ziel bleibt ein echter Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Quelle: impressum
Bildquelle: Chloé Lambert