Fairness und Wertschätzung: Migros stärkt Löhne und Sozialleistungen für Mitarbeiter

Die Lohnbandbreite von 1,0 % bis 1,3 % für die Migros-Unternehmen, die dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, wurde mit allen Sozialpartnern verhandelt und mit der Landeskommission und dem Metzgerei-Personal-Verband unterzeichnet.

Damit zeigt die Migros auch in Zeiten des Wandels ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitenden und gleicht wiederum die Teuerung aus.

Die Migros-Gruppe hat für die Lohnsumme 2025 eine Erhöhung in der Bandbreite von 1,0 % bis 1,3 % festgelegt, davon in der Regel mindestens 50 Franken pro Monat bei einem 100%-Pensum. Prioritär sollen die unteren Löhne angehoben werden. Dieses Ergebnis wurde mit allen Sozialpartnern verhandelt und mit der Landeskommission (LAKO) und dem Metzgerei-Personal-Verband unterzeichnet. Der Kaufmännische Verband Schweiz (kfmv) nimmt das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis. Die vereinbarte Lohnbandbreite gilt für die Migros-Unternehmen, die dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) unterstehen.

Migros zeigt Wertschätzung auch in Zeiten des Wandels

Die Migros befindet sich im grössten Wandel der vergangenen Jahrzehnte. Dennoch hat das Unternehmen beschlossen, ein Budget für Lohnerhöhungen zu sprechen, dass es den einzelnen Migros-Unternehmen ermöglicht, die erwartete Teuerung 2024 von 1,2 % (Quelle: SECO) oder darüber hinaus auszugleichen. Und dies trotz positiver Reallohnentwicklung über die letzten Jahre. «Es ist mir sehr wichtig, dass wir unseren Mitarbeitenden unsere Wertschätzung in Zeiten grosser Veränderungen auch finanziell zeigen können», sagt Andrea Krapf, Mitglied der Generaldirektion MGB.

Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Die Migros ermöglicht eine flexible Elternzeit – wahlweise auch für den Elternteil, der nicht bei der Migros angestellt ist. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben wird seit jeher mit verschiedenen Arbeits- und Ferienmodellen gefördert. Familien mit tiefem Einkommen erhalten seit dem 1. Januar 2023 überobligatorische Kinderzulagen.

Vorzugskonditionen für Mitarbeitende

Die Mitarbeitenden der Migros, die dem L-GAV unterstehen, profitieren von grosszügigen Pensionskassenbeiträgen, die zu zwei Dritteln von der Arbeitgeberin getragen werden. Umfassende Zusatzleistungen erhalten die Mitarbeitenden ausserdem in Form von speziellen Mitarbeitendenangeboten, Treueprämien sowie zusätzlichen Cumulus-Punkten.

Garantiert fairer Lohn

Bei der Migros gilt die beständige Regel: „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit.“ Für das „We Pay Fair“-Label führen Migros-Unternehmen die Lohngleichheitsanalysen in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Diversity & Inklusion (CCDI) der Universität St. Gallen durch.

 

Quelle: Migros
Bildquelle: Symbolbild © Obatala-photography/Shutterstock.com

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