SNB mit starkem Ergebnis: 62,5 Mrd. Franken Gewinn nach drei Quartalen 2024

Die Schweizerische Nationalbank weist für die ersten drei Quartale 2024 einen Gewinn von 62,5 Mrd. Franken aus.

Der Gewinn auf den Fremdwährungspositionen betrug 52,4 Mrd. Franken. Auf dem Gold­ bestand resultierte ein Bewertungsgewinn von 16,6 Mrd. Franken.

Der Verlust auf den Franken­ positionen belief sich auf 6,2 Mrd. Franken.

Das Ergebnis der Nationalbank ist überwiegend von der Entwicklung der Gold­, Devisen­ und Kapitalmärkte abhängig. Starke Schwankungen sind deshalb die Regel und Rückschlüsse auf das Jahresergebnis 2024 nur bedingt möglich.

Gewinn auf den Fremdwährungspositionen

Der Gewinn auf den Fremdwährungspositionen belief sich auf insgesamt 52,4 Mrd. Franken.

Die Zins­ und Dividendenerträge betrugen 8,3 Mrd. Franken bzw. 2,4 Mrd. Franken, denen Zinsaufwände von 0,8 Mrd. Franken entgegenstanden. Es resultierten Kursgewinne von 6,7 Mrd. Franken auf Zinspapieren und ­instrumenten und von 27,9 Mrd. Franken auf Beteiligungspapieren und ­instrumenten. Die wechselkursbedingten Gewinne beliefen sich auf insgesamt 7,9 Mrd. Franken.

Bewertungsgewinn auf dem Goldbestand

Auf dem mengenmässig unveränderten Goldbestand entstand ein Bewertungsgewinn von 16,6 Mrd. Franken. Das Gold wurde per Ende September 2024 zu 71 571 Franken pro Kilo gehandelt (Ende 2023: 55593 Franken).

Verlust auf den Frankenpositionen

Der Verlust auf den Frankenpositionen betrug insgesamt 6,2 Mrd. Franken.
Er resultierte im Wesentlichen aus der Verzinsung der Sichtguthaben auf Girokonten von 5,0 Mrd. Franken. Zusätzliche Zinsaufwände in Höhe von 1,4 Mrd. Franken ergaben sich aus liquiditätsabschöpfenden Operationen. Die SNB schöpft Liquidität mit Repogeschäften und mit eigenen Schuldverschreibungen ab. Die Zinserträge auf den gedeckten Darlehen beliefen sich auf 0,2 Mrd. Franken.

Rückstellungen für Währungsreserven

Per Ende September 2024 resultierte – vor der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven – ein Gewinn von 62,5 Mrd. Franken.

Artikel 30 Abs. 1 NBG schreibt der Nationalbank vor, Rückstellungen zu bilden, welche es erlauben, die Währungsreserven auf der geld­ und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Die Zuweisung für das laufende Geschäftsjahr wird Ende Jahr festgelegt.

 

Quelle: Schweizerische Nationalbank
Bildquelle: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs/Shutterstock.com

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