Referendum gegen die Änderung des Covid-19-Gesetzes zustande gekommen

Das Referendum gegen die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) ist zustande gekommen.

Am 8. Juli 2021 haben drei Referendumskomitees insgesamt 187 239 Unterschriften gegen die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) eingereicht.

Gestützt auf Artikel 2 des Covid-19-Gesetzes (SR 818.102) konnten die Komitees auch Unterschriftenlisten ohne Stimmrechtsbescheinigung bei der Bundeskanzlei einreichen. Von insgesamt 187 239 eingereichten Unterschriften waren 5 401 samt Stimmrechtsbescheinigung. Die temporäre Erleichterung für Komitees bei der Bescheinigung der Unterschriftenlisten gilt für Erlasse des Parlamentes, die bis zum 31. Juli 2021 im Bundesblatt publiziert wurden (Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung; SR 161.17).

Gemäss der Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung ist die Bundeskanzlei berechtigt, den zuständigen Stellen (i.d.R. Gemeinden) nur so viele Unterschriftenlisten zur Bescheinigung zuzustellen, wie nötig sind, um das Zustandekommen des Referendums feststellen zu können. Nachdem die Bundeskanzlei einen Teil der eingereichten Unterschriften hat bescheinigen lassen, ist das Referendum mit 74 469 gültigen
Unterschriften zustande gekommen.

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 30. Juni 2021 wird die Änderung des Covid-19-Gesetzes somit am 28. November 2021 zur Abstimmung gelangen.

 

Quelle: Bundeskanzlei
Titelbild: J_UK – shutterstock.com

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