Kanton Freiburg: Online-Anlagebetrugsfälle nehmen stark zu

Die Kantonspolizei Freiburg verzeichnet einen starken Anstieg an Online-Anlagebetrugsfällen. Alleine dieses Jahr hat sie 19 Strafanzeigen für eine Deliktsumme von über 1,8 Mio. Schweizer Franken registriert. Die Bevölkerung wird aufgefordert, misstrauisch zu sein.

Die aktuelle Nullzinspolitik sowie die unsichere Wirtschafts- und Börsenlage animiert viele, sich von dubiosen Tradern (Händler mit Finanzprodukten) beraten zu lassen. Diese versprechen via diversen Plattformen garantiert hohe Renditen, entweder mit Aktien oder immer häufiger auch mit Kryptowährungen (auch Boiler-Room genannt).

Diese kriminellen Trader tauchen einfach plötzlich auf, und zwar entweder per Mail, Telefon, als Werbung auf Online Newsportalen oder nicht selten auch auf den sozialen Netzwerken. Sie überzeugen auf vertrauenserweckenden Websites (mit Fotos von Mitarbeitern, Zertifikaten usw.) meist mit sehr lukrativen Gewinnversprechen, glaubhaften Referenzen und garantierten Sicherheiten.

Zu Beginn bietet der Betrüger an, kleine Beträge zu investieren, CHF 250.- oder 500.-, „nur um es auszuprobieren“. Dann lassen sie einem anfänglich auch eine relativ hohe Summe gewinnen, aber das passiert alles nur virtuell, mit raffiniert ausgearbeiteten Internetseiten im Accountsystem. Die Täter täuschen dann einen Return on Investment (Anlagerendite) vor, um die Opfer weiter zu ermutigen, zu investieren. Reell sind dabei lediglich die hohen Investitionen, die die Kunden tätigen, diese enden dann ausnahmslos in einem Totalverlust.

Im Kanton Freiburg wurden im 2021 bereits 19 Strafanzeigen registriert, für eine Deliktsumme von über 1,8 Mio. Schweizer Franken. Betroffen ist dabei das gesamte Kantonsgebiet, sprich beide Sprachteile.

Generell gilt:

  • Schnelles Geld ohne Verlustrisiko ist eine Illusion!
  • Niemand verrät „Geheimtipps“ öffentlich im Internet. Wer für einen Geheimtipp Werbung machen muss, hat keinen.
  • Anlagetipps, welche mit prominenten Persönlichkeiten beworben werden, sind in aller Regel gefälscht und dienen nur als Köder. Die Prominenten habe meistens keine Ahnung, dass mit ihnen Werbung gemacht wird.

Die Kantonspolizei Freiburg und die Schweizerischen Kriminalprävention SKP empfehlen:

  • Vertrauen Sie nie jemanden Geld an, den Sie nur virtuell kennen.
  • Gewähren Sie nie jemanden, den Sie nur virtuell kennen, einen Fernzugriff auf Ihren Computer.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder bei der FINMA (www.finma.ch) über die Existenz dieser Anlagen und Institutionen.
  • Recherchieren Sie im Internet, ob Betrugswarnungen gegen den Anlageanbieter/die Anlageanbieterin vorliegen.

Was können Sie tun, falls Sie doch Opfer eines Online-Anlagebetrugs geworden sind:

  • Informieren Sie sofort Ihre Hausbank, dass die in Frage kommenden Überweisungen betrügerisch waren. Allenfalls können so noch Transaktionen zur Täterschaft gestoppt werden.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn sich plötzlich Anwälte oder andere Akteure melden, die versprechen, das Geld zurückzuholen und dabei wiederum Gebühren verlangen. Hierbei handelt es sich um die gleichen Betrüger!
  • Informieren Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Ausführliche Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Rendite genial? Verlust total!“ (im Anhang) der Schweizerischen Kriminalprävention SKP sowie auf der Website des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC.

 

Quelle: Kapo FR
Titelbild: Symbolbild © Kapo FR

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