Homeoffice-Regime des Bundesrates für KMU nicht praktikabel

Der KGV begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den Gastronomiebetrieben die Öffnung auch in Innenräumen zu erlauben.

Auch die Anpassung der Quarantäneregelung ist richtig. Sie dürfte Erleichterungen für Tourismus und Hotellerie bringen. Die Verknüpfung der Aufhebung der Homeoffice-Pflicht an repetitive Tests lehnt der KGV hingegen ab, da diese für viele KMU nicht praktikabel ist.

Die Schweiz steht kurz vor dem Zeitpunkt, wo die erwachsene Bevölkerung die Möglichkeit zur Impfung hatte. Dies zeigen die freien Impftermine beispielsweise im Kanton Zürich. Zudem sind die vulnerablen Personen durch die Impfung längst geschützt, sofern eine Bereitschaft für eine Impfung vorhanden war. Die Rechtfertigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Corona-Massnahmen ist aus Sicht des KGV nicht mehr gegeben. Es braucht den sofortigen Ausstieg aus dem behördlichen Corona-Regime zurück zur Eigenverantwortung und dem Selbstschutz.

Events, Messen und Grossveranstaltungen müssen ohne Einschränkungen stattfinden können, ebenso sollen Clubs und Bars eine konkrete Öffnungs-Perspektive erhalten. Nach wie vor sind hier viele KMU von den Massnahmen betroffen.

Unverständlich ist, dass der Bundesrat die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht an repetitive Tests in Betrieben knüpft. Gerade für KMU sind repetitive Pflicht oftmals nicht praktikabel. So können sich beispielsweise Kleinunternehmen mit weniger als 4 Mitarbeitenden im Kanton Zürich aktuell nicht im Betrieb testen lassen. Eine generelle Homeoffice-Empfehlung für KMU wäre realistisch und wirtschaftsfreundlich gewesen.

 

Quelle: KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV)
Titelbild: fizkes – shutterstock.com

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