Bundesrat verabschiedet Strategie gegen die Korruption

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 die „Strategie des Bundesrates gegen die Korruption 2021-2024“ verabschiedet.

Sie richtet sich in erster Linie an die Bundesverwaltung. Ihre Wirkung soll aber darüber hinaus reichen.

Die staatlichen Behörden geniessen in der Schweiz ein hohes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Durch Korruptionsfälle könnte es aber schwer beschädigt werden. Auch die internationale Reputation der Schweiz würde darunter leiden. Um solchen Entwicklungen vorzubeugen, hat der Bundesrat erstmals eine Strategie gegen die Korruption verabschiedet. Diese soll die bestehenden Instrumente punktuell erweitern.

Erarbeitet wurde die Antikorruptionsstrategie von der Interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDAG) Korruptionsbekämpfung, einem Planungs- und Koordinationsorgan der Bundesverwaltung unter Leitung des EDA. Sie führte eine Reihe themenspezifischer Veranstaltungen durch, bei denen zahlreiche Bundesämter, die Bundesanwaltschaft sowie ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft mitwirkten.

Die Strategie, welche für den Zeitraum 2021-2024 gilt, definiert Ziele von der Prävention über die Strafverfolgung bis zur internationalen Zusammenarbeit. Sie zeigt Massnahmen auf, die sich direkt an die Bundesverwaltung richten und von dieser umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat verspricht sich ausserdem eine indirekte Wirkung auf weitere Kreise. Er will in diesem Bereich mit den Kantonen und Gemeinden zusammenarbeiten und erwartet, dass auch der Privatsektor und die Zivilgesellschaft die Korruptionsbekämpfung als gemeinsame Herausforderung annehmen.

Zur Korruptionsbekämpfung hat sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene verpflichtet. Sie unterzieht sich – wie andere Länder – regelmässigen Prüfungen der UNO, der OECD und des Europarats. Diese geben Anstösse, von denen einige auch Eingang in die Strategie gefunden haben. Ende 2024 wird der Bundesrat eine Bilanz der Strategie ziehen und dann über eine allfällige Anpassung entscheiden.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Atstock Productions – shutterstock.com

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