Kanton Zug: Betrüger nehmen Unternehmen ins Visier

In den letzten Tagen sind mehrere Firmen durch Betrüger kontaktiert worden. Angestellte wurden unter einem Vorwand aufgefordert, hohe Geldbeträge auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Dazu wurden die E-Mail-Adressen von Vorgesetzten verfälscht.

Die unbekannte Täterschaft ging in allen Fällen ähnlich vor; sie kontaktierte mittels E-Mail eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Buchhaltung, Finanzabteilung oder aus dem Sekretariat und gab sich als Präsident, Vorsitzender, CEO, CFO oder dergleichen aus.

Im Schreiben wurden die jeweiligen Mitarbeitenden aufgefordert, eine dringende und vertrauliche Geldüberweisung zu tätigen.

In zwei Fällen wurde ein Zahlungsauftrag von gesamthaft 2.6 Millionen Euro auf ein Bankkonto in Hong Kong in Auftrag gegeben. Der Betrug wurde jedoch bemerkt und die Überweisung konnte verhindert werden. In einem weiteren Fall waren die Kriminellen jedoch erfolgreich. Mit der gleichen Vorgehensweise erschlichen sie sich rund 30`000 US Dollar. Dieses Geld wurde an eine Bank in den USA überwiesen. Ermittlungen ergaben jedoch, dass diese Bank gar nicht existiert.

Die Zuger Polizei warnt und rät zu einem gesunden Misstrauen

• Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden und machen Sie die neue Betrugsmasche in Ihrem Unternehmen bekannt.
• Seien Sie misstrauisch gegenüber Personen, die sich am Telefon oder via E -Mail als Präsident, Vorsitzender, CEO, CFO oder dergleichen ausgeben und die Sie nicht eindeutig als solche kennen.
• Verifizieren Sie solche Aufforderungen oder neue Kontoangaben von Mitarbeitenden.
Nutzen Sie dazu zwingend einen zweiten Kommunikationskanal. Am sichersten ist ein persönliches Telefongespräch.
• Prüfen Sie E-Mailadressen genau und geben Sie diese unbedingt neu von Hand ein – im Zweifel nie die Antwortfunktion aus der E-Mailanwendung nutzen.

Die Betrüger bereiten die Handlung jeweils minutiös vor. Sie studieren zum Beispiel das Organigramm des Unternehmens anhand von Informationen, die sie im Internet finden oder direkt vom Unternehmen veröffentlicht werden. Zusätzlich zu den erworbenen Kenntnissen über das Unternehmen, wird mit Überzeugung die absolute Diskretion der Person verlangt, die in der Lage ist, eine Geldüberweisung (Finanzabteilung/Sekretariat) vorzunehmen.

 

Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © frank_peters – shutterstock.com

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