Stadtrat von Zürich setzt auf stufenweise Lockerung der Corona-Massnahmen

Nach dem Lockerungs-Entscheid des Bundesrats vom vergangenen Donnerstag hat der Stadtrat die Umsetzung in der Verwaltung und den städtischen Betrieben festgelegt.

Der Stadtrat will einen Teil der städtischen Angebote ab 11. Mai 2020 wieder öffnen.

Dies hat er im Rahmen der Umsetzung des Lockerungsplans des Bundesrats festgelegt. Im Zuge der Massnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus hat die Stadt Zürich zahlreiche Leistungen während der vergangenen Woche eingestellt oder eingeschränkt angeboten. Voraussetzung für eine Rückkehr zu einer gewissen Normalität ist, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Ausgenommen sind vorerst alle Kulturbetriebe sowie Sport- und Freizeitangebote.

Der Stadtrat befürwortet das vom Bund in Aussicht gestellte etappierte Vorgehen. Restaurants, Bars, kulturelle Angebote wie Theater, Kino sowie Grossveranstaltungen prägen das Stadtleben. Der Stadtrat bedauert, dass für diese Anbieter auch nach dem Entscheid des Bundesrats keine Planungssicherheit besteht. Er hat aber Verständnis dafür, dass die Gratwanderungen zwischen der Pandemiebekämpfung und der Wiederherstellung des Normalzustands sorgfältig abgewogen werden muss. Die Bedrohung durch das Virus bleibt auch bei einem Rückgang der Neuansteckungen weiterhin bestehen.

Umsetzung in der Stadt und der Stadtverwaltung

Der Stadtrat hat, soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich, festgelegt wie die Lockerung in der Stadt und der Stadtverwaltung koordiniert umgesetzt werden soll:

Schalter und Öffnungszeiten: Verschiedene städtische Leistungen werden seit Beginn der Pandemie nur noch online, telefonisch oder per Post angeboten, manche sind vorübergehend ganz ausgesetzt. Einige Amtshäuser haben ihre Öffnungszeiten angepasst, andere sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Diese Anpassungen bleiben bis 11. Mai 2020 bestehen. Danach werden dort, wo die Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Abstandsmassnahmen gewährleistet werden kann, die Schalter wieder gemäss üblichen, allenfalls leicht verkürzten, Öffnungszeiten bedient. Alle Anpassungen unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus-betrieb.

Öffentlicher Raum: Mehrere Plätze, Pärke und Flaniermeilen in Zürich bleiben mindestens bis 11. Mai 2020 gesperrt. Weiterhin wird die Stadtpolizei auch das Verbot von Menschenansammlungen mit über 5 Personen durchsetzen.

Schulen und Betreuung: Der Präsenzunterricht in den obligatorischen Schulen (Kindergarten, Primar- und Sekundarschule) beginnt voraussichtlich am 11. Mai 2020 wieder. Den definitiven Entscheid über die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts fällt der Bundesrat am 29. April. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich erarbeitet zur Zeit Szenarien, wie der Schulbetrieb und die Betreuung ab dem 11. Mai 2020 gestaltet werden kann.

Öffentlicher Verkehr: Der reduzierte Fahrplan bleibt bis am 3. Mai 2020 bestehen. Ab 4. Mai 2020 erfolgt die Rückkehr zum regulären Jahresfahrplan mit einzelnen Ausnahmen (zum Beispiel kein Nachtnetz). Schutzmassnahmen wie die geschlossene Fahrertür bleiben bis auf weiteres bestehen.

Parkierungsregelung: Die S1-Bewilligung für Mitarbeitende in systemrelevanten Berufen verlängert sich bis 10. Mai 2020 automatisch, ohne dass neue Parkkarten gedruckt werden müssten. Allfällige Gesuche für S1-Bewilligungen von Mitarbeitenden aus Branchen, die ihre Tätigkeit gemäss Anordnung des Bundesrats wieder aufnehmen dürfen, werden liberal gehandhabt. Die „Gewerbeparkkarte (GP)“ gilt ebenfalls ohne weiteres bis 10. Mai 2020 auch als „Tagesbewilligungen für das Gewerbe (TH)“. Reservierte Strassenraumflächen als Parkplätze für Berechtigte gemäss temporären Verkehrsvorschriften bleiben bis auf weiteres bestehen.

Städtische Gesundheitsinstitutionen: Das Stadtspital Waid und Triemli kann ab 27. April 2020 wieder alle Eingriffe ohne Einschränkung vornehmen. Weiterhin gilt im Stadtspital sowie in den städtischen Alters- und Pflegezentren ein Besuchsverbot.

Kulturelle Institutionen: Gemäss Bundesrat sollen ab 8. Juni 2020 Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen. Für Tanz-, Theater- und Konzerthäuser, Kinos, Festivals sind noch keine Termine für eine Wiedereröffnung bekannt.

Bäder / Sport- und Freizeitanlagen: Wann die städtischen Sport- und Badeanlagen öffnen, ist noch nicht definiert. Das konkrete Vorgehen bei der Wiedereröffnung der Sport- anlagen wird im Rahmen einer nationalen Arbeitsgruppe koordiniert. Die Stadt informiert, sobald konkrete Öffnungsdaten bekannt sind.

Homeoffice: Die Anordnung zum Homeoffice wird für die Angestellten der Stadtverwaltung bis mindestens 11. Mai 2020 verlängert. Dies gilt für alle Mitarbeitenden, welche die Möglichkeit haben, zu Hause zu arbeiten. Nach dem 11. Mai 2020 erfolgt ein stufenweiser Übergang zum „Normalbetrieb“.

Schutzmassnahmen für städtische Mitarbeitende: Die notwendigen Schutzmassnahmen werden je nach Arbeitssituation definiert. Dort wo die Hygiene- und Distanzmassnahmen nicht eingehalten werden können, stehen für die Mitarbeitenden Schutzmittel wie Plexiglasscheiben, Schutzmasken und Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihren Willen, durchzuhalten. Auch wenn der zwischenzeitliche Rückgang der Neuansteckungen etwas Hoffnung gibt, ist es wichtig, dass die Distanz- und Hygienemassnahmen konsequent eingehalten werden und auch weiterhin gilt „#BliibDihei“. Denn bei einer zu frühen Rückkehr zum Normalbetrieb ist die Gefahr einer zweiten Ansteckungswelle und eines zweiten Lockdowns real – dies wäre nach Ansicht des Stadtrats auch für die Wirtschaft und Gesellschaft verheerender als ein langsamer Abbau der Einschränkungen.

 

Quelle: Stadt Zürich
Titelbild: Symbolbild © Victor Jiang – shutterstock.com

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