Expertentipps: So können Sie bei der Wirtschaftsprüfung sparen

Die Wirtschaftsprüfung ist für die meisten Unternehmen ein Pflichtkonsum.

Nachfolgend einige Tipps, wie dieser Konsum optimiert werden kann.

Möglichkeit für Kleinstunternehmen

Als Unternehmerschaft hat man viele Aufgaben, und eine davon ist, sich mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auseinanderzusetzen. KMUs mit bis zu zehn Mitarbeitern können auf eine gesetzliche Wirtschaftsprüfung verzichten. Diese Möglichkeit steht dem Unternehmen seit ein paar Jahren offen, was dazu geführt hat, dass heute Unternehmen in dieser Grössenordnung in der Regel keine Revisionsstelle mehr haben.

Tipp: Mit dem Opting-out sparen Sie Kosten.

Empfehlung

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Tipps für Unternehmen mit Revisionspflicht

Sobald Ihr Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, besteht eine Pflicht zur Wirtschaftsprüfung. Sobald dann eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt ist, beginnt für die Unternehmerschaft ein neues Kapitel. Ihre Buchhaltung wird von einem Dritten geprüft. Damit muss sich die Unternehmerschaft einer Prüfung unterziehen und von einer Drittperson Anregungen und Weisungen entgegennehmen.

Das Gesetz bietet Ihnen als Unternehmerschaft die Möglichkeit, dass Ihr Treuhänder ein umfassendes Leistungspaket anbieten kann (Steuerberatung, Steuererklärung, Unternehmensberatung, Hilfe bei der Administration usw.). Zu diesem Leistungspaket kann auch noch die Wirtschaftsprüfung hinzukommen. Um den Vorschriften der Unabhängigkeit Genüge zu tun, muss eine personelle Trennung dieser Zusatzdienstleistungen bei der Wirtschaftsprüfung vorhanden sein. Der Einmann-Treuhänder kann also ein solches Gesamtpaket nicht anbieten.

Tipp: Wählen Sie eine Treuhandfirma, die Ihnen ein Gesamtpaket anbieten kann.

Konkurse von börsenkotierten Unternehmungen haben am Ansehen der grossen Revisionsgesellschaften deutliche Kratzer hinterlassen und führten in einem Fall sogar zu ihrer wirtschaftlichen Liquidation. Als Reaktion auf diese Fälle haben sich weltweit die Rahmenbedingungen der Wirtschaftsprüfung geändert, und verschärfte Regulierungen für die Prüfungen wurden eingeführt. Zudem unterstehen die Revisoren neu auch einer Revisionsaufsichtsbehörde.

Tipp: Pflegen Sie eine aktive Kommunikation mit dem Prüfer, das kann Kosten sparen.

Die Prüfgesellschaft für KMU ist nicht nur beauftragtes Unternehmen, sondern muss bei Untätigkeit des Verwaltungsrats gegebenenfalls sogar den Richter benachrichtigen und damit den Konkurs auslösen. Deshalb ist es in Krisensituationen empfehlenswert, die Revisionsgesellschaft frühzeitig zu informieren, damit noch Lösungen gefunden werden können. Was früher einvernehmlich geregelt werden konnte, ist nicht mehr möglich.

Tipp: Holen Sie sich bei Problemen mit der Revisionsgesellschaft eine Zweitmeinung ein.

Pflichtverletzungen von Revisionsgesellschaften bedeuten nicht nur eine potenzielle Haftpflicht, falls diese der Revisionsaufsichtsbehörde gemeldet werden, können diese auch zum Entzug der Zulassung führen und faktisch ein Berufsverbot bedeuten. Das Gleiche gilt für bloss behauptete Pflichtverletzungen. Die Revisionsaufsichtsbehörde ist unterbeschäftigt.

Der anfängliche Zulassungsüberhang ist abgebaut, und die Staatsangestellten müssen weiterhin beschäftigt werden. Da sind Anzeigen von Aktionären gutes Arbeitsfutter. Die Revisionsaufsichtsbehörde etabliert sich zum Spielball in Unternehmensauseinandersetzungen.

Achtung: Streit mit Minderheitsaktionären kann auch über die Revisionsstelle ausgetragen werden.

Was macht der Revisor?

Die Rechnungsprüfung (Revision) erstreckt sich auf folgende Feststellungen: Vorhandensein der Aktiven, Vollständigkeit der Passiven, angemessene Bewertung, Feststellung der Vollständigkeit der Einnahmen, Berechtigung der Ausgaben sowie auf die Einhaltung der statutarischen und gesetzlichen Bestimmungen.

Wie prüft er?

Die Prüfungsmethode (Verfahrensprüfung unter Berücksichtigung des internen Kontrollsystems oder der Ergebnisprüfung) und das Prüfverfahren (Bestandesprüfung, Bewertungsprüfung, Verkehrsprüfung, Belegprüfung, rechnerische Prüfung, Abstimmprüfung, Übertragsprüfung, Totalprüfung, Zusammenhangprüfung, Zahlenbeurteilung und Zahlenvergleich, kritische Durchsicht, Aktenstudium, Befragung und Besichtigung) sowie Prüfungsumfang und Auswahl (lückenlose oder stichprobenweise Prüfung, direkte oder indirekte Prüfung, progressive oder retrograde Prüfung) haben sich unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit nach den vorliegenden Verhältnissen zu richten und sind von der Grösse des Unternehmens abhängig.

Tipp: Bereiten Sie eine Dokumentation für den Prüfer vor, das spart Kosten.

Nutzen der Revision

Zweifelsohne hat die Revision auch für den Prüfkunden einen Nutzen. Er erhält ein Testat und dokumentiert damit ein ordnungsgemässes Rechnungswesen. Aus diesem Grund kann es auch gut sein, als kleineres Unternehmen eine Revisionsstelle zu haben. Dies wird auch im Handelsregister eingetragen und kann folglich auch bei einem Kreditgespräch hilfreich sein. Auf der anderen Seite ist das Preis-Leistungs-Verhältnis für den tatsächlichen Nutzen eher dürftig. Die Formalitäten haben durch die Revisionsaufsichtsbehörde extrem zugenommen.

Damit kann die Rechnungslegung weniger aus einer verantwortlichen Gesamtoptik beurteilt werden. Vielmehr gefragt sind das Abhaken von Checklisten und die Dokumentation derselben. Kardinalfehler der Aussage, welche nicht im Pflichtenheft des Revisors stehen, fallen durch.

Tipp: Setzen Sie sich kritisch mit dem Endergebnis auseinander.

Falls wir auch Sie im Bereich der Revision unterstützen können, dann stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung.

 

Quelle: artax Fide Consult
Titelbild: create jobs 51 – shutterstock.com

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Mehr zu Dr. iur. Bernhard Madörin

Seit 2000 ist Dr. iur. Madörin Partner und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der artax Fide Consult AG. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer hat er als Steuer- und Treuhandexperte die Gesamtverantwortung für die Bereiche Steuern, Recht und Unternehmungsberatung inne und kann heute auf rund 30 Jahre Berufserfahrung als Treuhänder und selbständiger Unternehmer zurückblicken.

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