Abschluss des Verfahrens gegen Verantwortliche der BVB

Gestützt auf den Bericht der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt vom 05. Dezember 2013 leitete die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft im Dezember 2013 gegen mehrere Verantwortliche der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) ein Verfahren wegen Verdachts der ungetreuen Amtsführung bzw. ungetreuen Geschäftsbesorgung ein.

Die Ermittlungen gestalteten sich aufwändig, insbesondere bedurften die im Bericht der Finanzkontrolle aufgeführten Sachverhalte detailliertere Abklärungen.

Für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft erschwerend erwies sich die Tatsache, dass die auszuwertenden umfangreichen Dokumente grossenteils nicht sachdienlich geordnet abgelegt waren und sich die Staatsanwaltschaft daher insbesondere im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge gezwungen sah, die entsprechenden Unterlagen und Informationen in zahlreichen Fällen bei den Auftragnehmern, teilweise via Rechtshilfe im Ausland, einzuholen.

Insgesamt wurden gegen acht Beschuldigte des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsleitung Verfahren wegen Verdachts der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 Strafgesetzbuch) und der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Strafgesetzbuch) geführt.

Zwischenzeitlich wurde das Vorverfahren abgeschlossen. In Bezug auf fünf Beschuldigte wurden die wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung bzw. der ungetreuen Amtsführung geführten Verfahren mangels Beweises eingestellt.

Gegen drei ehemalige Verantwortliche des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsleitung der BVB hat die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht wegen Verdachts der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung Anklage erhoben. Die mutmassliche Deliktssumme beläuft sich auf insgesamt rund Fr. 300‘000.–.

Das Verfahren konnte Ende Oktober 2019 nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden, weil einer der Beschuldigten am 16.10.2019 eine Anzeige gegen ein weiteres ehemaliges Mitglied der Geschäftsleitung erstattet hatte. Die Staatsanwaltschaft lehnte die geforderte Zusammenlegung der Verfahren ab. Dagegen legte der Beschuldigte beim Appellationsgericht Beschwerde ein und verlangte den Aufschub der Anklageerhebung in seinem Fall.

Der geforderte Aufschub wurde vom Appellationsgericht abgelehnt. Das Bundesgericht trat auf die dagegen eingereichte Beschwerde nicht ein. Somit konnte nun der Fall an das Strafgericht überwiesen werden.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © smolaw – shutterstock.com

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