Eigene AG oder GmbH gegründet: Wie geht es jetzt weiter?

Haben Sie nun bereits den ersten Schritt getätigt und eine eigene Firma gegründet? Sie haben ebenfalls mit den ersten operativen Tätigkeiten begonnen? Doch was muss nun zu Beginn Ihres Unternehmertums noch erledigt werden? Dieser Bericht wird Sie darüber aufklären.

Während wir uns im ersten Teil „Ich will Selbstständig werden, und nun?“ (siehe hier) mit der Wahl der Unternehmensrechtsformen beschäftigt haben, werden wir Ihnen hier aufzeigen, welche Pflichten Sie am Anfang Ihrer unternehmerischen Karriere als Geschäftsführer einer juristischen Person erfüllen müssen.

Personal

AHV/ALV/EO

Sie werden nach Gründung Ihrer GmbH/AG zeitnah einen Brief der Ausgleichskasse erhalten, mit der Frage, wie hoch die Lohnsumme im ersten Geschäftsjahr ungefähr sein wird. Hierbei stellt sich die Frage: Haben wir Personal? Als Geschäftsführer haben Sie in der Regel ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Unternehmen, weshalb die Antwort Ja ist. Nun muss die Lohnsumme gemeldet werden, sprich wie hoch das ungefähre Einkommen von allen Mitarbeiter sein wird. Dies wird die Berechnungsgrundlage für Ihre AHV/ALV/EO-Prämien sein.

BVG

Als nächstes müssen Sie eine BVG-Versicherung abschliessen, sofern das Einkommen eines Arbeitnehmenden brutto mehr als CHF 21‘330 jährlich beträgt.

Unfallversicherung nach UVG

Zusätzlich müssen Sie für Ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung nach UVG abschliessen. Hierbei kann es sein, dass je nach Branche Vorschriften über den Versicherer vorhanden sind (z.B. SUVA).

Unternehmerlohn

Anfangs werden Sie sich entscheiden müssen, wie Sie entlöhnt werden. Da Sie als Gesellschafter und Geschäftsführer angestellt bei Ihrer eigenen juristischen Person sind, müssen Sie nun klar definieren, wie hoch Ihr Lohn sein wird. Sie müssen auch sicherstellen können, dass Sie sich dieses Einkommen auch monatlich auszahlen können und dafür genug Umsatz erzielen.

Es hat keinen Sinn Lohn abzurechnen und Steuern darauf zu zahlen, wenn das Unternehmen noch nicht genug Ertragskraft hat und Verlust macht.

Arbeitsbewilligungen

Wollen Sie Ausländer, die bereits in der Schweiz wohnen, oder Grenzgänger aus Nachbarländern, einstellen? Dann müssen Sie ebenfalls eine Arbeitsbewilligung einholen, sowie die Quellensteueranmeldung vornehmen. Die Arbeitsbewilligung müssen Sie zunächst beim Migrationsamt oder beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einholen. Diesbezüglich gibt es Möglichkeiten einer Beschäftigung:

  • Schweizer / C-Bewilligung: Nichts zu machen
  • Leute aus EFTA-Ländern (B-Bewilligung oder Grenzgänger): Formalismus
  • Leute aus Drittstaaten: Sehr aufwendig, Anforderungen für KMU sehr schwer zu erfüllen

Ausländer ohne C-Bewilligung müssen Sie bei der Quellensteuer anmelden, Steuern vom Lohn abziehen und direkt an die Steuerverwaltung abführen.

Mehrwertsteuer

Nun müssen Sie noch Ihren ungefähren Umsatz einschätzen können. Wenn dieser absehbar bei CHF 100‘000 und aufwärts liegt, sind Sie dazu verpflichtet Mehrwertsteuer zu bezahlen. Die Anmeldung erfolgt heutzutage primär digital auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Ganz wichtig hierbei: Wenn Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, dürfen Sie auch Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen! Die Regelungen der Mehrwertsteuer sind nicht trivial, aber es gibt ein paar interessante Wahlrechte.

Sonstiges

Regulierungen

Zu guter Letzt müssen Sie die Regulierungen Ihrer Branche beachten. Einige Berufe wie z.B. der Beruf des Arztes, des Anwaltes oder des Pflegers erfordern eine Bewilligung, damit diese Tätigkeit überhaupt ausgeübt werden darf. Andere Branchen, wie die Baubranche kennen einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), dem sie sich zwingend anschliessen müssen.

Buchführungs- und Rechnungslesungspflicht

Juristische Personen unterstehen ebenfalls der Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht gemäss Art. 957 Abs. 1 OR. Damit Ihr Treuhänder Sie dabei unterstützen kann ist es wichtig, dass Sie alle Belege aufbewahren und zweckgemäss, z.B. chronologisch nach dem Datum, ordnen.

Rechtzeitige Abklärungen über noch eine korrekte Abführung der Sozialabgaben sowie die Überprüfung von Regulierungen in Ihrer Branche lohnen sich.

 

Quelle: artax Fide Consult
Titelbild: Jacob Lund – shutterstock.com

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Mehr zu Hedon Sulimani

Hedon Sulimani ist Sachbearbeiter Steuern / Rechnungswesen.

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