Verfahren gegen Verantwortliche der Schweizer Salinen AG wurde eingestellt

Nach dem Austritt von Salzwasser am 13. Juni 2017 aus einem stillgelegten Bohrloch der Schweizer Salinen AG im Gebiet Sulz oberhalb von Muttenz, hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 14. Juni 2017 ein Strafverfahren gegen Verantwortliche der Schweizer Salinen AG wegen Widerhandlung gegen das Umweltschutz- und das Gewässerschutzgesetz eröffnet.

Dieses wurde nun in Anwendung von Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO eingestellt.

Am 13. Juni 2017 um 09:40 Uhr trat aus einem seit dem Jahr 2009 stillgelegten Salzabbaubohrloch fontänemässig Salzwasser (Sole) aus. Durch den Druck des Salzwassers wurde die Schachtabdeckung aus Metall hochgedrückt, so dass schätzungsweise 500m3 Sole entweichen konnten. Diese floss in der Folge über mehrere bewirtschaftete Flächen und Wege hinunter und gelangte so in den Riedbach, welcher über den Dorfbach von Muttenz in den Rhein fliesst. Durch einen durch die Salzfontäne verursachten Nebel wurde im Gebiet des Sulzhofes die Umwelt geschädigt und die betroffenen Gewässer verschmutzt, sodass ein grosser Teil des Fischbestands vernichtet wurde.

Freisetzung der Sole war für die Schweizer Salinen AG nicht vorhersehbar

Die Untersuchungen zweier spezialisierter Firmen mit Expertisen zum Hergang des Geschehens, welche von der Schweizer Salinen AG in Auftrag gegeben worden waren und in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Eingang fanden, kamen insbesondere unabhängig voneinander zum Schluss, dass die Vorgänge in den Kavernen für die Schweizer Salinen AG nicht vorhersehbar gewesen waren. Da das Ereignis unvorhersehbar war und keine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung festgestellt werden konnte, entfällt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Schäden wurden wieder gut gemacht

Die Schweizer Salinen AG war im Nachgang des Ereignisses darum besorgt, die verursachten Schäden wiedergutzumachen. Der Boden des betroffenen Gebiets wurde abgetragen und Ersatzmaterial aufgetragen, der Fischbestand im Dorfbach ersetzt, beschädigte Bäume ersetzt und die vom Ernteverlust betroffenen Pächter der Parzellen wurden, soweit es bereits möglich war, entschädigt.

 

Quelle: Kanton Basel-Landschaft Staatsanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © photopixel – shutterstock.com

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