Chef bezahlt Geldstrafe für Angestellten

Eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verhinderte am Sonntagabend (12.05.2019) der Chef eines 34-jährigen Mannes.

Beamte der Bundespolizei kontrollierten den ungarischen Staatsangehörigen gegen 18.55 Uhr im Stuttgarter Hauptbahnhof im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei stellten die Bundespolizisten fest, dass der bereits wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte 34-Jährige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte.

Sein Chef beglich die geforderte Strafe für seinen Angestellten, sodass diesem eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb.

Der in Stuttgart wohnende 34-Jährige muss allerdings erneut mit einem Strafverfahren rechnen: Die eingesetzten Beamten fanden bei der Durchsuchung des Mannes Betäubungsmittel auf.

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei
Artikelbild: Symbolbild (© Juliane Franke – shutterstock.com)

author-profile-picture-150x150

Mehr zu belmedia Redaktion

belmedia hat als Verlag ein ganzes Portfolio digitaler Publikums- und Fachmagazine aus unterschiedlichsten Themenbereichen aufgebaut und entwickelt es kontinuierlich weiter. Getreu unserem Motto „am Puls der Zeit“ werden unsere Leserinnen und Leser mit den aktuellsten Nachrichten direkt aus unserer Redaktion versorgt. So ist die Leserschaft dank belmedia immer bestens informiert über Trends und aktuelles Geschehen.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});