Vorsicht vor Betrugsmasche mit falschen Gewinnversprechen

In den letzten Tagen und Wochen verzeichnet die Polizei wieder mehrere Versuche von unbekannten Tätern, mit angeblichen Gewinnversprechen Betrügereien zu begehen.

Die Polizei warnt vor dieser Masche und mahnt zur Vorsicht.

Am Mittwoch, den 1. Mai 2019 erschien ein 60 Jahre alter Mann am Polizeirevier Leherheide, um Anzeige zu erstatten. Auch er sollte das Opfer der Betrüger werden, durchschaute aber den Trick. Der Mann erhielt einen Anruf von einer angeblichen Firma, die ihm mitteilte, dass er Gewinner von 37.500 Euro geworden sei. Man wollte in einem weiteren Anruf die Gewinnübergabe mit ihm regeln. Tatsächlich riefen die Betrüger erneut an.

Jetzt wurde dem 60-Jährigen mitgeteilt, dass er vor der Übergabe zunächst Wert-Gutscheine bei einer Tankstelle in Höhe von 900 Euro erwerben solle. Anschliessend solle er die Code-Ziffern der Gutscheine telefonisch durchgeben. Als der Angerufene das verweigerte, wurde er am Telefon beschimpft und schliesslich das Gespräch beendet. Die Polizei rät, nicht auf die Forderungen der Betrüger einzugehen. Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…). Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben.

Notieren sie sich seine Antworten. Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen.

Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäss § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

 

Quelle: Polizei Bremerhaven
Titelbild: Symbolbild © GlebSStock – shutterstock.com

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