Anklageerhebung im Fall Rimuss wegen Begehung von Vermögensdelikten

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat im Fall Rimuss Anklage gegen zwei beschuldigte Personen wegen der Begehung von Vermögensdelikten erhoben

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat im Zusammenhang mit mutmasslichen strafbaren Handlungen zum Nachteil der RWKR Hallau AG (bis 06.12.2017: Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG) zwei Verfahren wegen diverser Vermögensdelikte geführt und diese nun mit Anklageerhebung an die Strafkammer des Kantonsgerichtes Schaffhausen abgeschlossen.

Den beschuldigten Personen werden für den Deliktszeitraum 2011 bis 2018 insbesondere mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung und mehrfache Urkundenfälschung bzw. Gehilfenschaft dazu vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft erteilt keine weiteren Auskünfte.

 

Quelle: Kanton Schaffhausen Staatsanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © Proxima Studio – shutterstock.com

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