Kampf gegen Geldwäsche: Post akzeptiert ab 2020 nur noch 15'000 CHF in bar

Geldwäscherei soll härter bekämpft werden. Eine Verordnung der Finanzmarktaufsicht (Finma) verlangt unter anderem, dass sich der Kunde bei Einzahlungen an Bank- und Postschaltern ausweist, wenn er mehr als 15’000 Franken einzahlt und kein vertraglicher Kunde ist.

Die Regel soll ab 2020 in Kraft treten. Heute gilt eine Limite von 25’000 Franken. Darüber berichtet die „Handelszeitung“ in ihrer jüngsten Ausgabe.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will diese Senkung bekämpfen. In einer sogenannten Kommissionsmotion verlangt sie mit grosser Mehrheit, dass die Limite bei 25’000 Franken bleibt. Sollten beide Kammern des Parlaments dem Vorstoss bis im Juni zustimmen, wäre die Finma gezwungen, die Senkung mitten in der Umstellung rückgängig zu machen.

Nun taucht ein brisantes Faktum auf: Die Senkung der Limite führt ab 2020 faktisch zu einem Verbot von Einzahlungen. „Postfinance wird ab 2020 Bareizahlungen auf Konten von Drittbanken über 15’000 Franken generell ablehnen“, sagt ein Sprecher. Nur so könne man die Regulierung praxistauglich am Postschalter umsetzen. Heute akzeptiert die Post Einzahlungen nur bis 25’000 Franken und beruft sich dabei auf die Postverordnung. Rund 70’000 Zahlungen wären laut einer Schätzung von 2014 jährlich von diesem Verbot betroffen.

SVP-Nationalrat Thomas Matter will dies nicht hinnehmen und sagte gegenüber der „Handelszeitung“, er wolle gegen die Postfinance-Praxis vorgehen. „Bargeld ist das offizielle Zahlungsmittel. Der Auftrag des Bundes an die Post, den Zahlungsverkehr sicherzustellen, wird sehr wahrscheinlich missachtet.“ Der Bundesrat solle handeln. Postfinance kontert: „Der Grundversorgungsauftrag umfasst ausschliesslich Bareinzahlungen, bei denen die einzahlende Person nicht identifiziert werden muss.“ Jetzt wird zuerst der Bundesrat und vielleicht das Parlament darüber entscheiden.

 

Quelle: Handelszeitung
Titelbild: Peter Stein – shutterstock.com

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