„Fall Postauto“: Vereinbarung zu den Rückerstattungen tritt in Kraft

Im September 2018 haben das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) und die Post eine Rahmenvereinbarung für die Rückerstattung im „Fall Postauto“ unterzeichnet.

Diese tritt nun definitiv in Kraft.

Im September 2018 haben das BAV, die KöV und die Post beschlossen, dass Postauto zu hohe Abgeltungen im Umfang von insgesamt 188.1 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurückzahlt. Dafür haben BAV, KöV und PostAuto eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Sie deckt den Zeitraum zwischen 2007 bis 2018 inklusive Zinsen ab (vgl. Meldung vom 21. September 2018).

Festgelegt wurde damals, dass die Rahmenvereinbarung in Kraft tritt, wenn bis am 14. Dezember 2018 mindestens 18 Kantone mit einem Rückerstattungsvolumen von mindestens 50 Millionen Franken sowie der Bund mit PostAuto eine individuelle Vereinbarung unterzeichnet haben. Das festgelegte Quorum wurde per 14. Dezember 2018 deutlich übertroffen. Inzwischen haben der Bund und alle 24 betroffenen Kantone eine individuelle Vereinbarung mit der PostAuto AG unterzeichnet. Die Kantone Genf und Basel-Stadt bestellen keine Postautolinien und sind deshalb nicht betroffen.

Die Post zahlt zudem mit dem Zustandekommen der Rahmenvereinbarung zusätzlich und freiwillig 17.2 Millionen Franken an die betroffenen Kantone und Gemeinden für zu hohe Abgeltungen, die vor 2007 bezogen wurden und rechtlich verjährt sind.

Zu den Arbeiten rund um die Rückzahlungen gehörte auch, dass die Post sämtliche Beträge und die zahlreichen vorliegenden Dokumente nochmals sorgfältig überprüft hat. Zusätzlich zu diesen Kontrollen hat die Post ihre Mitarbeitenden mehrfach aufgefordert, allfällige Unstimmigkeiten zu melden. Dabei wurde festgestellt, dass sieben Gemeinden in den Bereichen Orts- und Ausflugsverkehr von der Post insgesamt zusätzliche 2,9 Mio. Franken zugute haben. Auch diese Beträge erstattet die Post zurück. Die genauen Modalitäten werden aktuell geprüft und gemeinsam mit den betroffenen Kantonen vereinbart.

 

Quelle: Bundesamt für Verkehr
Titelbild: SCK_Photo – shutterstock.com

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