RAB: Überprüfung zur Revision der PostAuto Schweiz AG abgeschlossen

Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) hat die Überprüfung bei der KPMG AG im Zusammenhang mit den Revisionsdienstleistungen für die PostAuto Schweiz AG abgeschlossen. Die teilweise erheblichen Mängel werden durch KPMG behoben. Gegen zwei Personen hat die RAB ein Verfahren eröffnet.

Am 6. Februar 2018 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Ergebnisse seiner Untersuchung zur subventionsrechtlichen Rechnungslegung der PostAuto Schweiz AG veröffentlicht.

Das BAV ist demnach auf unzulässige Verbuchungen in Höhe von rund 107 Mio. Franken gestossen, mit denen Gewinne aus dem regionalen Personenverkehr (RPV) rechtswidrig in anderen Bereichen erfasst wurden. Diese Umbuchungen betrafen die internen Kosten- und Leistungsrechnungen für die Geschäftsjahre 2007 bis 2015. Im Rahmen des Projekts „Impresa“ evaluierte die PostAuto Schweiz AG unter Mitwirkung von KPMG, wie die RPV-Gewinne gesichert werden können.

Zu diesem Zweck wurde eine Subholding-Struktur mit diversen PostAuto-Gesellschaften entwickelt, um das konzessionierte Geschäft ab dem Geschäftsjahr 2016 in der PostAuto Schweiz AG zu betreiben und die Leistungen dafür bei den neu gegründeten Schwestergesellschaften mit Gewinnzuschlägen einzukaufen. Kompetenzregelung innerhalb der PostAuto Schweiz AG Die KPMG beurteilte als Revisionsstelle insbesondere, ob die Jahres- und Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und den anwendbaren Standards zur Rechnungslegung (IFRS und OR) entsprechen. Für die Oberleitung der Gesellschaft, die Festlegung der Organisation, die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung, die Ernennung, Abberufung und Oberaufsicht der Geschäftsleitungsmitglieder sowie die Erstellung des Geschäftsberichts ist hingegen der Verwaltungsrat der PostAuto Schweiz AG verantwortlich.

Ad hoc-Überprüfung durch die RAB

Da die subventionsrechtliche Prüfung durch das BAV die Rechnungsprüfung durch die aktienrechtliche Revisionsstelle ergänzt, war nicht auszuschliessen, dass es auch bei den durch die KPMG durchgeführten Revisionsdienstleistungen zu Qualitätsmängeln gekommen sein könnte. Zur Klärung dieser Verdachtsmomente hat die RAB bei KPMG eine ad hoc-Überprüfung durchgeführt. Dabei beurteilte die RAB die Revision der Jahresrechnung der PostAuto Schweiz AG und der Konzernrechnung der Schweizerischen Post jeweils für die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Die Überprüfung der Kosten- und Leistungsrechnung gehört grundsätzlich nicht zum gesetzlichen Auftrag der aktienrechtlichen Revisionsstelle. Die damit in Zusammenhang stehende subventionsrechtliche Prüfung erfolgt jeweils in Ergänzung zur Rechnungsprüfung der Revisionsstelle und wird vom BAV vorgenommen.

Wenn ein Unternehmen jedoch nach den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) Rechnung legt, hat die Revisionsstelle auch zu prüfen, ob die Subventionen der öffentlichen Hand in der Jahres- und Konzernrechnung korrekt ausgewiesen werden. Im Rahmen der ad hoc-Überprüfung hat die RAB teilweise erhebliche Mängel festgestellt. Diese betreffen insbesondere die Prüfungshandlungen von KPMG zur Erfassung der Subventionen, zur Beurteilung möglicher Gesetzesverstösse (insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt „Impresa“) und zur Beurteilung der Arbeiten der Post-internen Revision.

KPMG hat sich kooperativ verhalten und bereits aus eigenem Antrieb zahlreiche organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die anwendbaren Prüfungsstandards besser umzusetzen. Weiter hat die RAB mit KPMG Massnahmen für die Prüfung der Jahres- und Konzernrechnung des Post-Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 vereinbart.

Enforcement-Verfahren

Zusätzlich zu den erwähnten Massnahmen hat die RAB gegen zwei Personen je ein Enforcement-Verfahren eingeleitet. Gegenstand der Verfahren bildet die Beurteilung der Frage, ob diese beiden Personen noch Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit bieten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die RAB beabsichtigt nicht, weitere Einzelheiten zur ad hoc-Überprüfung und zu den beiden Enforcement-Verfahren bekannt zu geben.

 

Quelle: RAB
Titelbild: Denis Linine – shutterstock.com

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