Lausanne VD: Deutsche Behörde zieht Bank Julius Bär vor Bundesgericht

Der Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen wird in Lausanne entschieden: Man habe beschlossen, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen, sagt Dieter Freund von der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) in der „Handelszeitung“.

Die BvS verlangt von der Bank Julius Bär 97 Millionen Franken plus Zinsen.

Der Hintergrund: Nach dem Mauerfall hatte die Bank Cantrade, deren Rechtsnachfolgerin Bank Bär ist, bis ins Jahr 1992 Cash-Bezüge von einem Konto einer DDR-Aussenhandelsgesellschaft erlaubt. Dies obwohl ab Sommer 1990 in der Bundesrepublik eine Verfügungsbeschränkung für solche DDR-Vermögen im Ausland galt.

Der Weiterzug ans Bundesgericht erfolgt nun, nachdem die BvS Mitte April vor Zürcher Obergericht gegen die Bank Bär unterlegen ist. Die Zweitinstanz wies die Klage ab und verpflichtete die BvS, nebst Gerichtskosten Julius Bär eine Parteientschädigung in der Höhe von 300 000 Franken zu entrichten. In einem ähnlich gelagerten Fall bestätigte das Bundesgericht im Sommer 2013 ein Urteil, wonach eine Schweizer Tochter der Bank Austria 250 Millionen Euro an die deutsche Behörde zahlen muss. Die Bundesrepublik ist seit dem Mauerfall mit der Jagd nach ostdeutschen Vermögenswerten im Ausland beschäftigt.

 

Quelle: Handelszeitung
Artikelbild: Symbolbild © JPstockshutterstock.com

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