Ganzheitliche Steuerberatung: Was neben Steuern sonst noch zu optimieren ist

Für eine steueroptimale Ausgestaltung eines Unternehmens gehört es meist nicht, nur die direkt das Unternehmen betreffenden Steuern zu betrachten.

Hinzu kommen Steuern des Eigentümers und Sozialversicherungsabgaben, die gerade bei hohen Einkommen auch den Charakter einer Steuer haben. Im Folgenden geben wir einen Überblick, was neben Steuern sonst noch zu optimieren ist.

Abgaben an AHV und ALV

Neben den Steuern zählen auch die Sozialversicherungen dazu. Bei der AHV liegt das Rentenbildende Maximum bei CHF 84‘600. Was darüber verdient wird, unterliegt einer Belastung von 10,25%, ohne dass die AHV Rente höher wird. Somit ist der Beitrag als reine Steuer zu qualifizieren. Ähnlich ist es bei der ALV. Der Beitrag von 2,2% bis CHF 148‘200 führt zu Ansprüchen, der Beitrag von 1% darüber ist reine Steuer, da ohne Einfluss auf Ansprüche. Kommt dazu, dass man als KMU-Inhaber einer AG zwar ALV-Beiträge zahlt, aber als faktisch Selbstständigerwerbender von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen ist.

Abgaben einer Einzelfirma

Bei einer Wertschöpfung bis CHF 100‘000 Umsatz pro Jahr ist die Einzelfirma in der Regel die richtige Rechtswahl. Neben der kostengünstigen Rechnungslegung sind die Abgaben bereits optimiert. Die Beiträge der AHV sind im rentenbildenden Bereich und als Selbstständigerwerbender zahlt man auch keine ALV. Auch das BVG lässt sich auf freiwilliger Basis versichern.

Berufliche Vorsorge

Bei höheren Einkommen ist dann eine angemessene berufliche Vorsorge notwendig. Hier sollte nicht vom BVG-Minimum ausgegangen werden, damit auch Pensionskasseneinkäufe möglich sind. Solche haben zum Ziel, das steuerbare Einkommen zu reduzieren und ebenso das steuerbare Vermögen. Alle Vermögenswerte im BVG sind vermögenssteuerfrei. Privatvermögen hingegen werden bis zu 1% besteuert. Hier steuerfreies Vermögen im BVG zu bilden ist für eine steueroptimale Unternehmensgestaltung unabdingbar.

Option Juristische Person (AG, GmbH)

Bei einer Wertschöpfung ab ca. CHF 500‘000 ist die Wahl einer Kapitalgesellschaft naheliegend. Einerseits gesellschaftsrechtlich, um Partnerschaften, Investoren, etc. miteinzubinden und andererseits um die Abgaben zu optimieren. Seit der Unternehmenssteuerreform II werden Dividenden privilegiert besteuert. Damit ist die Doppelsteuerung gemildert worden. Neu sind diese Dividenden steuerbegünstigt, womit eine doppelte Belastung vermieden wird. Nun kann es sinnvoll sein, Dividenden auszuzahlen anstelle von Salären.

Insbesondere unterliegen Dividenden, im Gegensatz zu Salären, nicht der Sozialversicherung, was sie aus einer ganzheitlichen Optik attraktiver macht. Während Jahrzehnten wurde mit der Steuerverwaltung darum gekämpft, das Salär möglichst hoch auszugestalten um der doppelten Besteuerung zu entgehen, ist nun die Diskussion umgekehrt. Vorschriften über den Mindestlohn damit die AHV nicht zu kurz kommt. Die Unternehmenssteuerreform III ist an der Urne gescheitert und hätte die Privilegien der Dividenden wieder reduziert. Nun ist abzuwarten, wie der neue Vorschlag aussehen wird.

Eine reine Maximierung der Dividenden zulasten eines Salärs ist nicht angezeigt. Je geringer das Salär, desto geringer die Gestaltungsmöglichkeiten im BVG und damit die Einkaufsmöglichkeiten. Letztere sollten aber unbedingt erhalten bleiben, da diese zu den wichtigsten Instrumenten der Steuerplanung und der Steueroptimierung gehören. Ein ausgewogenes Verhältnis in der goldenen Mitte ist die Lösung. Auch für die freien Berufe (Ärzte, Advokaten, etc.) kann es sich deshalb abgabenrechtlich auszahlen, die Rechtswahl der Kapitalgesellschaft zu wählen.

Wermutstropfen bleibt der Beitrag als Arbeitnehmer der eigenen Firma betreffend Arbeitslosenkasse. Die Beiträge sind geschuldet, aber zusammen mit Organstellung werden die Leistungen im Falle der Arbeitslosigkeit verweigert. Das kann nur der Staat – Eine Versicherungsprämie verlangen mit garantierter Leistungsverweigerung.

Die hohe Abgabenbelastung von bis zu 50% bei höheren Einkommen bedarf einer umfassenden Beratung, um die unternehmerische Wertschöpfung abgabenoptimiert zu gestalten.

 

Quelle: artax – Mitglied von Morison KSi – www. artax.ch
Titelbild: Joyseulay – shutterstock.com

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Mehr zu Dr. iur. Bernhard Madörin

Seit 2000 ist Dr. iur. Madörin Partner und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der artax Fide Consult AG. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer hat er als Steuer- und Treuhandexperte die Gesamtverantwortung für die Bereiche Steuern, Recht und Unternehmungsberatung inne und kann heute auf rund 30 Jahre Berufserfahrung als Treuhänder und selbständiger Unternehmer zurückblicken.

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