Umsetzung der Steuervorlage 17 im Aargau: Senkung der Gewinnsteuertarife?

Der Bundesrat will die Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV17) im Frühjahr 2018 dem Parlament unterbreiten. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat seine Aussagen zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Aargau weiter konkretisiert.

Er strebt an, die Gegenfinanzierung innerhalb der Unternehmensbesteuerung zu realisieren. Der Regierungsrat stellt – nebst den bereits Ende 2017 kommunizierten Massnahmen – auch eine Senkung der Gewinnbesteuerung in Aussicht. In den oberen Tarifstufen findet eine Entlastung von 18,6 auf 18,2 Prozent statt, diese ist aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den anderen Kantonen notwendig. Zudem soll auch die untere Tarifstufe von 15,1 auf 14,7 Prozent reduziert werden.

An der Medienkonferenz vom 7. Dezember 2017 hat der Regierungsrat zur Steuervorlage 17 des Bundes Stellung genommen und gleichzeitig die Stossrichtung für die spätere Umsetzung im Kanton Aargau präsentiert. Der Aargauer Regierungsrat will die kantonale Standortattraktivität insbesondere für innovative Unternehmen bestmöglich erhalten und aus diesem Grund den Handlungsspielraum bei den neuen Sonderregelungen so weit wie möglich ausschöpfen.

Konkret soll bei der Patentbox eine Entlastung von 90 Prozent und bei der Forschung und Entwicklung ein zusätzlicher Abzug von 50 Prozent gewährt werden.Der Regierungsrat will in den nächsten Jahren mit einem ausgewogenen Konzept Gesamtsicht Haushaltsanierung die drohende Finanzierungslücke schliessen und den Staatshaushalt sanieren. Das Konzept umfasst Sofortmassnahmen, Sanierungsmassnahmen mit befristeter Wirkung und nachhaltige Reformvorhaben.

Finanzdirektor Dr. Markus Dieth: „Die Finanzlage des Kantons – und vieler Gemeinden – schränkt den Handlungsspielraum für steuerliche Entlastungen der Unternehmen stark ein.“ Vor diesem Hintergrund und einem nach wie vor verhaltenen Wirtschaftswachstum dürfen aus der SV17 möglichst keine Steuerausfälle resultieren.

Der Regierungsrat hat die Eckwerte nun weiter konkretisiert. Unter anderem plant er zusätzlich zu diesen Massnahmen eine Senkung des Gewinnsteuertarifs. Die Gesamtsteuerbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde) der oberen Tarifstufe (Gewinne über 250’000 Franken) wird von 18,6 auf 18,2 Prozent gesenkt, diejenige der unteren Tarifstufe von 15,1 auf 14,7 Prozent.

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Gegenfinanzierung im Unternehmenssteuerrecht

An der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) Anfang Februar informierte Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) über den Stand und das weitere Vorgehen in Sachen Steuervorlage 17.

Die Finanzdirektorenkonferenz begrüsst es, dass der Bundesrat auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückgekommen ist und den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21,2 statt 20,5 Prozent erhöhen will.

Der Aargauer Regierungsrat schlägt eine Erhöhung der privilegierten Dividendenbesteuerung auf lediglich 60 Prozent vor; im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates, der eine Erhöhung auf 70 Prozent will. Es findet zudem ein Methodenwechsel vom Teilsatz- zum Teileinkünfteverfahren statt. Hätte der Aargau bereits heute das Teileinkünfteverfahren, so läge die Entlastung bei rund 50 Prozent. Somit ergibt sich bei gleicher Methode lediglich eine Anhebung um 10 Prozentpunkte.

Mit diesem Ansatz und der Senkung der Gewinnsteuer wäre eine vollständige Gegenfinanzierung innerhalb des Unternehmenssteuerrechts im Kanton Aargau möglich. Dies sowohl bezüglich der neuen Sonderregelungen als auch der geplanten Tarifentlastung. Es kommen hierfür verschiedene Möglichkeiten in Frage, die im späteren demokratischen Prozess geprüft werden.

Bereits in der Beantwortung des Regierungsrates vom 27. September 2017 der Interpellation der Fraktion der GLP hat der Regierungsrat auf den monierten verfassungswidrigen Zustand im Zusammenhang mit der Entlastung der Vermögensteuer bei nicht kotierten Wertpapieren hingewiesen. Diese Fragen werden im Zusammenhang mit der anstehenden kantonalen Gesetzesanpassung im Rahmen der Umsetzung der SV17 zu beantworten sein.

Kanton Aargau bleibt attraktiv für Unternehmen

Gemäss Finanzdirektor Markus Dieth ist der Handlungsspielraum für den Kanton zwar gering, dennoch kann der Aargau diese für die schweizerische Volkswirtschaft wichtige Reform so umsetzen, dass sie für den Kanton und die Gemeinden tragbar bleibt und nicht auf Kosten der natürlichen Personen geht: „Mit dem vorliegenden Umsetzungsvorschlag können wir den Unternehmen weiterhin ein attraktives steuerliches Umfeld bieten. Im Steuerwettbewerb wären wir bei der unteren Tarifstufe im vorderen Mittelfeld. Bei der oberen Tarifstufe entspricht die Gesamtsteuerbelastung der angestrebten Belastung des Kantons Zürich.“

Mindereinnahmen und Gegenfinanzierung

Massnahme Mindereinnahmen Gegenfinanzierung
Entlastung Patentbox: 90%; Abzug F&E: 50%; Abzug für Eigenfinanzierung*; Entlastungsbegrenzung 70% – 42 Mio. Franken (Kein Eintrag)
Gewinnsteuer obere Tarifstufe von 18,6% auf 18,2% – 12 Mio. Franken (Kein Eintrag)
Gewinnsteuer untere Tarifstufe von 15,1% auf 14,7% – 2 Mio. Franken (Kein Eintrag)
Erhöhung Kantonsanteil direkte Bundessteuer auf 21,2% (Kein Eintrag) + 28 Mio. Franken
Erhöhung privilegierte Dividendenbesteuerung auf 60%* (Kein Eintrag) + 11 Mio. Franken
Weitere Gegenfinanzierung innerhalb Unternehmenssteuerrecht (Kein Eintrag) + 17 Mio. Franken
Saldo – 56 Mio. Franken + 56 Mio. Franken

*) Sofern im Bundesrecht vorgesehen (Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung auf 70% vor; eine Erhöhung auf 60% bringt für die Betroffenen eine Mehrbelastung von 10% mit sich, weil gleichzeitig ein Methodenwechsel bei der Bemessungsgrundlage stattfindet)

 

Quelle: Staatskanzlei Kanton Aargau
Artikelbild: © igorstevanovic – shutterstock.com

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