Staatsanwaltschaft Kt. Zug: Strafanzeige gegen UBS wegen Geldwäscherei

Gegen die Grossbank UBS ist bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf qualifizierte Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt sowie wegen Verletzung der Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäschereihandlungen erstattet worden, wie die „Handelszeitung“ in ihrer neusten Ausgabe schreibt.

Eingereicht hat die Strafanzeige die IDC-Stiftung mit Sitz in Zug.

Die Stiftung vertritt über 300 mutmasslich geschädigte Aktionäre der konkursiten Zuger Pharmafirma Amvac. Es geht um eine Schadenssumme in der Höhe von rund 70 Millionen Franken. Die UBS war gemäss Untersuchungsbericht der Zuger Staatsanwaltschaft, welcher der „Handelszeitung“ vorliegt, seit Jahren die Geschäftsbank der Pharmafirma und führte zugleich auch die Privatkonten der Amvac-Chefin und der Amvac-Präsidentin, gegen die in Zug ein Strafverfahren wegen betrügerischen Aktienhandels läuft.

Die IDC-Stiftung ist deshalb überzeugt, dass die Grossbank das „mutmassliche deliktischen Geldkreislaufsystem“ hätte erkennen und melden müssen. „Hätte die Bank eins und eins zusammengezählt, hätten viele Kleinanleger vor grossem Schaden bewahrt werden können“, sagt IDC-Stiftungs-Sprecher Raymond Jean Lacoste.

Die Amvac-Chefin verkaufte gemäss Untersuchungsbericht zwischen 2006 und 2015 über ihre UBS-Konten mehrere Millionen Amvac-Aktien und erzielte so einen Erlös von 59 Millionen Franken. Auf die UBS-Konten der Amvac-Präsidentin sollen Verkaufserlöse in der Höhe von 14 Millionen Franken geflossen sein. Die Grossbank wollte sich zum Fall nicht äussern.

 

Quelle: Handelszeitung
Artikelbild: Symbolbild © Denis Linine – shutterstock.com

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