Mehrwertsteuer: Saldosteuersätze reduzieren sich ab 1. Januar 2018

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SSS-Verordnung) angepasst.

Acht von zehn Sätzen fallen tiefer aus. Mit der neuen Verordnung reduzieren sich die Saldosteuersätze (SSS) ab dem 1. Januar 2018.

Bisherige Sätze in Prozent Sätze ab 1.1.2018 in Prozent
0,1 0,1
0,6 0,6
1,3 1,2
2,1 2,0
2,9 2,8
3,7 3,5
4,4 4,3
5,2 5,1
6,1 5,9
6,7 6,5

Der Anhang zur Verordnung regelt, für welche Tätigkeiten welcher Saldosteuersatz gilt. Für gewisse Tätigkeiten ist neu die Abrechnung per Saldosteuersatz zulässig.

Der Bundesrat hat im September 2015 beschlossen, dass die Saldosteuersätze mindestens alle sieben Jahre überprüft werden sollen, und zwar erstmals 2017. Die ESTV hat dazu im Juli 2016 die betroffenen Branchenverbände konsultiert.

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Finanzielle Folgen

Die Senkung der Saldosteuersätze aufgrund der Senkung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer von 8 Prozent auf 7,7 Prozent und des Beherbergungssatzes von 3,8 Prozent auf 3,7 Prozent hat Mindereinnahmen von 45-50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.

Die finanziellen Folgen der übrigen Anpassungen der Verordnung lassen sich nur grob abschätzen. Es ist nicht bekannt, ob nach der Änderung noch immer die gleichen Unternehmen mit Saldosteuersätzen abrechnen.

Wenn keine steuerpflichtigen Personen aufgrund der Änderungen zu einer anderen Abrechnungsmethode wechseln, wäre per Saldo mit Mehreinnahmen von rund 10 Millionen Franken zu rechnen, was total zu Mindereinnahmen von 35-40 Millionen Franken führe.

Begriff „Saldosteuersatz“

Saldosteuersätze vereinfachen die Abrechnung mit der ESTV wesentlich, weil die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen. Die geschuldete Steuer wird bei dieser Abrechnungsmethode durch Multiplikation des Bruttoumsatzes, d.h. des Umsatzes einschliesslich Steuer, mit dem von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz berechnet.

In der Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze ist für jede Branche respektive Tätigkeit der anzuwendende Satz festgelegt. Mit Saldosteuersätzen können nur Firmen abrechnen, die maximal 5,02 Millionen Franken Umsatz erreichen.

Verordnung (als Vorabdruck, PDF) / Liste der Branchen und Tätigkeiten (PDF)

 

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung
Artikelbild: Patcharan Keawpong – shutterstock.com

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