Stadt Zürich: Zugezogene weisen höheres Einkommen auf

Seit dem Jahr 2000 ist das mittlere steuerbare Einkommen in der Stadt Zürich um über 15 Prozent gestiegen. Grund dafür ist einerseits, dass Zuzügerinnen und Zuzüger im Mittel mehr verdienen als die bereits ansässige Bevölkerung.

Andererseits sind die mittleren Einkommen von Einzelpersonen und Paaren, die im betrachteten Zeitraum von 2000 bis 2013 in Zürich lebten, gestiegen.

Das mittlere steuerbare Einkommen (Median) von Einzelpersonen lag im Jahr 2013 bei 42 900 Franken. Die Hälfte dieser Steuerpflichtigen versteuerte weniger als 42 900 Franken, die Hälfte mehr. Ehepaare und eingetragene Paare versteuerten im Mittel 75 900 Franken.

Grösster Einkommensanstieg im Quartier Escher Wyss

Seit 2000 ist das mittlere steuerbare Einkommen von Einzelpersonen um 18,2 Prozent gestiegen, jenes von Ehepaaren um 16,2 Prozent – dies bei einer Teuerung von 8 Prozent. Be- sonders stark war der Anstieg bei Einzelpersonen (+ 49,3 %) und Ehepaaren (+ 83,4 %) im Quartier Escher Wyss. In Schwamendingen hingegen fiel der Einkommensanstieg vergleichsweise tief aus: + 4.1 Prozent bei Einzelpersonen. Das Medianeinkommen von Paaren ist sogar gesunken (-0.9 %).

Zuziehende Einzelpersonen versteuern 5300 Franken mehr

Zum Einkommenswachstum beigetragen haben gutverdienende Zuzügerinnen und Zuzüger. Über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2013 verdienten zuziehende Einzelpersonen mehr als die bereits ansässige Bevölkerung. Im Jahr 2013 lag ihr mittleres Einkommen bei 48 200 Franken – 5300 Franken höher als das städtische Mittel. In den Stadtquartieren Enge, Hard, Gewerbeschule, Seefeld und Albisrieden überstiegen die Einkommen der Zugezogenen jene der ansässigen Bevölkerung am stärksten.

Kehrtwende bei Paaren: Seit 2008 verdienen Neuzuziehende mehr als Ansässige

Bei Ehepaaren sieht es anders aus: Bis 2007 zogen Paare mit vergleichsweise tiefen Ein- kommen nach Zürich. Seither haben zuziehende Paare im Mittel ein höheres Einkommen als die ansässige Bevölkerung. Nach Oberstrass, Fluntern, Hottingen und ins Seefeld zogen aber schon vor 2008 Paare mit höherem mittleren Einkommen als jenem der Quartierbevölkerung.

Wegziehende Paare verdienen mehr als Zuziehende

Einzelpersonen und Ehepaare, die aus Zürich wegziehen, versteuern ebenfalls höhere Ein- kommen als die Bevölkerung. Wegziehende Paare erzielen sogar höhere Einkommen als zu- ziehende Paare. Dennoch steigt das mittlere Einkommen von Ehepaaren in Zürich. Wieso? Erstens ist das Einkommen der Paare, die im gesamten Zeitraum in der Stadt lebten, gestiegen. Zweitens ziehen gutverdienende Einzelpersonen nach Zürich und heiraten hier.

Daten des Steueramtes der Stadt Zürich

Die Auswertungen basieren auf den Daten des Steueramtes der Stadt Zürich. Beim steuer- baren Einkommen handelt es sich um die steuerbaren Bruttoeinkünfte abzüglich den Gewinnungskosten, den allgemeinen Abzügen sowie den Sozialabzügen.

Ausgewertet wurden die steuerbaren Einkommen von natürlichen Personen bis ins Jahr 2013. Für spätere Jahre liegt kein ausreichend grosser Anteil definitiver Veranlagungen vor. Quellenbesteuerte Personen (Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsbewilligung) wurden miteinbezogen, wenn sie der ergänzenden oder nachträglichen Veranlagung (Bruttoeinkünfte über 120 000 Franken) unterlagen.

Die Steuerdaten liegen Statistik Stadt Zürich jeweils pro Steuersubjekt vor, weshalb alle Auswertungen getrennt für Steuersubjekte im Grundtarif („Einzelpersonen“) und im Verheiratetentarif („Ehepaare“, und „eingetragene Paare“ oder einfach „Paare“) erfolgten.


Steuerbares Einkommen

Beim steuerbaren Einkommen handelt es sich um die steuerbaren Bruttoeinkünfte abzüglich den Gewinnungskosten, den allgemeinen Abzügen sowie den Sozialabzügen. Die dargestellten Werte beziehen sich auf das steuerbare Einkommen der natürlichen Personen. Das effektive Einkommen ist in der Regel deutlich höher als das steuerbare.

Quellenbesteuerte Personen sind von dieser Statistik nur dann erfasst, wenn sie der ergänzenden oder nachträglichen Veranlagung unterliegen. Quellbesteuert sind in der Regel ausländische Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsbewilligung, die weniger als 120 000 Franken verdienen.

Grundtarif

Dem Grundtarif unterliegen Steuerpflichtige ohne familienrechtliche Unterstützungspflichten.

Verheiratetentarif

Dem Verheiratetentarif unterliegen Steuerpflichtige mit familienrechtlichen Unterstützungspflichten. Hierunter fallen Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe sowie eingetragene Paare.

Median

Der Median ist der Wert, der die steuerbaren Einkommen in zwei gleich grosse Hälften teilt, d.h. die Hälfte der Steuerpflichtigen hat ein höheres, die andere Hälfte ein tieferes Einkommen.

Paare / Ehepaare

Die Begriffe „Ehepaar“ und „Paar“ werden im vorliegenden Webartikel synonym verwendet und bezeichnet verheiratete Paare sowie Paare in eingetragener Partnerschaft.

Zuzug

Zuzüge sind Wohnortswechsel von Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich oder im Ausland in die Stadt Zürich.

Wegzug

Wegzüge sind Wohnortswechsel von Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich in eine andere Gemeinde der Schweiz oder ins Ausland.

Daten

Die Auswertungen basieren auf den Steuerdaten des Steueramtes der Stadt Zürich. Die Steuerdaten werden jeweils für das Jahr t-4 ausgewertet, es liegen immer die Daten von vor 4 Jahren vor. Nur für diese Daten ist ein ausreichend grosser Anteil an definitiven Veranlagungen verfügbar.


 

Quelle: Stadt Zürich
Artikelbild: Symbolbild © S.Borisov- shutterstock.com

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