Minus 0,2 Prozent: Produzenten- und Importpreisindex sinkt im April 2017

Der Gesamtindex der Produzenten- und Importpreise sank im April 2017 gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozent und erreichte den Stand von 100,1 Punkten (Basis Dezember 2015 = 100).

Der Rückgang ist vor allem auf tiefere Preise für Mineralölprodukte und Maschinen zurückzuführen. Im Vergleich zum April 2016 stieg das Preisniveau des Gesamtangebots von Inland- und Importprodukten um 0,8 Prozent. Dies geht aus den Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.

Für den Rückgang des Produzentenpreisindexes gegenüber dem Vormonat waren insbesondere die tieferen Preise für Maschinen, Uhren und Schrott verantwortlich. Billiger wurden auch Mineralölprodukte. Steigende Preise beobachtete man dagegen für Bestrahlungs-, Elektrotherapie- und elektromedizinische Geräte sowie Schweinefleisch.

Preisrückgänge gegenüber dem März 2017 registrierte man im Importpreisindex vor allem für Treibstoff, Heizöl und Maschinen. Dasselbe gilt für Frischgemüse, elektrische Ausrüstungen, Geräte und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik, Kern- und Steinobst sowie Erdöl und Erdgas. Höhere Preise zeigten hingegen Computer und periphere Geräte sowie Aluminium und daraus hergestellte Produkte.

Massgebliche Preise

Die Preise der einheimischen Produkte werden für den Inlandmarkt auf der ersten Vermarktungsstufe (d.h. ab Werk) erhoben. In diesen Ab-Werk-Preisen sind weder die Mehrwert- noch die Verbrauchssteuer (z.B. auf Tabak, Alkohol oder Erdölprodukte) enthalten.

Bei den Exporten werden die Nettoverkaufspreise FOB (free on board) erhoben, die definitionsgemäss die Mehrwertsteuer nicht enthalten.

Bei den Importen werden die Preise an der Schweizer Grenze abzüglich Mehrwert- und Verbrauchssteuern sowie abzüglich Zoll erhoben.

Im Allgemeinen werden die realisierten Marktpreise (Transaktionspreise) der Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung erhoben. Preisabschläge (Rabatte) werden abgezogen. Preise in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am ersten Arbeitstag der Referenzperiode der Erhebung in Schweizer Franken umgerechnet. Die Referenzperiode umfasst stets den Zeitraum vom 1. bis zum 8. des Erhebungsmonats. Diese Festlegung erlaubt es, die Resultate des Referenzmonats im Verlauf des darauffolgenden Monats zu berechnen und zu publizieren.

 

Quelle: Bundesamt für Statistik BFS
Aartikelbild: © MAGNIFIER – shutterstock.com

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