MEI-Umsetzung benötigt dringend Nachbesserung

Unnötige bürokratische Lasten für die KMU, ohne dass die beabsichtigte Wirkung erzielt wird – diese Befürchtung hegt das Gastgewerbe bezüglich der am 16. Dezember beschlossenen MEI-Umsetzung.

Dringende Nachbesserung durch die bevorstehende Verordnung ist deshalb die Forderung von GastroSuisse und hotelleriesuisse. Die über 200.000 Menschen beschäftigende Branche braucht pragmatischere und nützlichere Lösungen zum Nutzen der Beschäftigten, Arbeitslosen und KMU als die beschlossene Umsetzung.

Inländervorrang im Gastgewerbe selbstverständlich

Die Hotels und Restaurants stehen hinter dem Inländervorrang. Denn es ist einfacher und schneller, heimische Arbeitskräfte anzustellen. Eine Verdrängung durch ausländische Bewerber findet nicht statt, weil die im L-GAV festgelegten Mindestlöhne für in- und ausländische Mitarbeitende gleichermassen gelten.

Dennoch ist der Arbeitsmarkt bei qualifizierten Fachkräften leergefegt, besonders in den Berggebieten. „Wir finden hier nicht ausreichend Mitarbeitende mit guten Qualifikationen“, erklärt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg BE.

Kaum Zuwanderung ins Gastgewerbe

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit wanderten weniger als 1 % der Ausländer als Arbeitskräfte ins Gastgewerbe ein. Die Nettozuwanderung in die Branche betrug im Mittel der vergangenen acht Jahre weniger als 500 Personen.

Zwei Drittel aller ausländischen Arbeitskräfte nehmen hingegen jedes Jahr als Kurzaufenthalter oder Grenzgänger eine Stelle im Gastgewerbe auf. Diese bleiben nur befristet in der Schweiz. Die Branche steht deshalb zu Unrecht am Pranger, weil sie nur wenig Zuwanderung verursachte, und Familiennachzug sowie Sozialleistungen bei den wichtigen Kurzaufenthaltern schliesslich auch keine Rolle spielen.

Interviewpflicht ist eine bürokratische Belastung ohne Nutzen

Eine einfache Jobausschreibung muss genügen, um der neuen Stellenmeldepflicht unbürokratisch gerecht zu werden. Die RAV müssen hier in die Pflicht genommen werden, um die Vermittlungen zu verbessern. Es ist ein Irrglaube, dass erzwungene Vorstellungsgespräche oder gar Eignungsprüfungen mehr Arbeitslose in eine Beschäftigung bringen.

„Geeignete Stellensuchende werden auch heute schon gerne angestellt – ohne staatlichen Zwang“, hält Andreas Züllig, Präsident von hotelleriesuisse fest. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Gastgewerbe ist um einen Fünftel tiefer als in der Gesamtwirtschaft. Die Interviewpflicht wird diesen Personen aber nur dann einen Vorsprung geben, wenn sie auf die Stelle passen. Geringe Qualifikation und Motivation vermag auch die Interviewpflicht nicht wegzuwischen.

Die Verordnung muss deshalb die unnötige bürokratische Belastung für KMU, die keine HR-Abteilung haben, verringern. Die Verbände engagieren sich auch zukünftig für durchlässige Weiterbildungs-Programme und sind überzeugt, dass Qualifizierung der nachhaltigste Weg zur Beschäftigung ist.

 

Quelle: GastroSuisse
Artikelbild: © Yulia Grigoryeva – Shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu belmedia Redaktion

belmedia hat als Verlag ein ganzes Portfolio digitaler Publikums- und Fachmagazine aus unterschiedlichsten Themenbereichen aufgebaut und entwickelt es kontinuierlich weiter. Getreu unserem Motto „am Puls der Zeit“ werden unsere Leserinnen und Leser mit den aktuellsten Nachrichten direkt aus unserer Redaktion versorgt. So ist die Leserschaft dank belmedia immer bestens informiert über Trends und aktuelles Geschehen.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});