Anzeige wegen Steuerbetrug gegen Bündner Immobilieninvestor Remo Stoffel

Das kantonale Steueramt hat vor wenigen Tagen eine Anzeige wegen Steuerbetrugs gegen den Bündner Immobilieninvestor Remo Stoffel eingereicht. „Die Anzeige ist bei der Oberstaatsanwaltschaft eingegangen, das Verfahren wegen Steuerbetrugs wird durch die Staatsanwaltschaft III geführt“, sagt Medienbeauftragte Corinne Bouvard in der neuesten Ausgabe der „Handelszeitung“.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft III ist auf komplexe Wirtschaftsdelikte spezialisiert und hat grosse Fälle wie das Swissair-Grounding oder die Erb-Pleite bearbeitet.

Der nun erstatteten Anzeige durch das Zürcher Steueramt gingen umfangreiche und langjährige Strafuntersuchungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV voraus. Gestützt auf 800 Bundesordner mit Ermittlungsakten hat die ESTV einen Untersuchungsbericht verfasst und die Ergebnisse an die involvierten Parteien weitergereicht.

Nun wird der Züricher Fiskus aktiv. Doch die Voraussetzungen für Steuerbetrug sind hoch. Das Gesetz verlangt eine Täuschungsabsicht über steuerrelevante Tatsachen. Steuerbetrug wird mit Bussen, Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren geahndet.

Das kantonale Steueramt wie die ESTV äussern sich zum Fall nicht und verweisen auf das Steuergeheimnis. Remo Stoffel selbst lässt über seinen PR-Berater Peter Hartmeier ausrichten: „Wir haben keine Kenntnisse von einer Strafanzeige und können deshalb nicht Stellung nehmen.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Artikel von: Handelszeitung
Artikelbild: Billion Photos – shutterstock.com

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