Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle – bei Prüfung entlastet

Im vergangenen Jahr war der Verdacht aufgekommen, dass die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) Gelder des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft unzweckmässig und in unlautere Weise verwendet haben könnte. Vom Staatssekretariat für Wirtschaft (ESCO) und dem Kanton war diesen Vermutungen nachgegangen worden. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Die Prüfungen in diesem Zusammenhang konnten jetzt abgeschlossen werden.

Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligen sich Bund und Kantone jeweils hälftig an den Vollzugskosten. Der Kanton Basel-Landschaft hat dabei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil seiner Kontrolltätigkeit zu delegieren. Die Kontrollen in der Baubranche des Kantons werden seit Jahr 2010 von der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) durchgeführt. Darauf bezog sich der Verdacht einer nicht korrekten Abrechnung.

Löhne wurden korrekt verrechnet

Bereits per Ende 2015 hatte das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA eine Prüfung der Lohnkosten der ZAK vorgenommen. Dabei wurde die ZAK zunächst entlastet. Zur Klärung von weiteren offenen Fragen, insbesondere in Bezug auf die Betriebskosten, wurde das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG vom SECO und dem Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) des Kantons Basel-Landschaft beauftragt, eine genauere Prüfung der gesamten ZAK- Finanzen vorzunehmen.

Der Schlussbericht der KPMG zeigt zwar, dass die Buchführung der ZAK in den untersuchten Jahren Mängel aufweist. Es fanden sich jedoch keine Hinweise, dass Bund und Kanton in den Jahren 2010 bis 2013 finanziell geschädigt wurden. Die vom Kanton an die ZAK überwiesenen Beträge für diese Jahre, sind als gerechtfertigt zu betrachten. Die Vermutung, es seien gegenüber den Behörden falsche oder zu tiefe Löhne der Kontrolleure ausgewiesen worden, bestätigte sich nicht.

Rückforderung für 2014 noch offen

Für das Jahr 2014 kann noch kein abschliessendes Ergebnis präsentiert werden. Ob und in welcher Höhe ggf. Rückforderungen gestellt werden, ist derzeit noch offen. Berücksichtigt werden dabei die Ergebnisse des Schlussberichts der KPMG sowie das Verhältnis der Kosten der ZAK zu den durchgeführten Kontrollen. Das SECO wird gestützt auf seine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton unter Umständen eine Rückforderung stellen.

KPMG-Empfehlungen für bessere Handhabung

Das Finanzierungssystem im Kanton Basel-Landschaft im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung ist ein Ausnahmefall. Die KPMG hat für diese Art der Entschädigung Empfehlungen gegeben, welche in Zukunft eine bessere Handhabung sicherstellen sollen. Das SECO wird die Empfehlungen der KPMG in geeigneter Weise in seine Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen aufnehmen.

 

Artikel von: Staatssekretariat für Wirtschaft
Artikelbild: © Lisa S. – Shutterstock.com

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