2016 nur eine einzige Klage von Frauen wegen angeblicher Lohnungleichheit

Vor 20 Jahren wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gleichbehandlung von Frau und Mann am Arbeitsplatz festgeschrieben. Seither hat das Interesse an Klagen wegen angeblicher Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern markant abgenommen, zeigt eine „Handelszeitung“-Recherche.

Dieses Jahr wurde lediglich eine Klage in der Deutschschweiz (nur für diese Region sind Daten verfügbar) eingereicht. Die Klägerinnen, Primarlehrerinnen im Kanton Aargau, blitzten kürzlich vor dem kantonalen Verwaltungsgericht ab.

Ihnen bleibt noch der Gang ans Bundesgericht in Lausanne. Besonders in den letzten zehn Jahren hat die Zahl der Klagen von Frauen stark abgenommen – von 15 auf eine. Betroffen von Lohnklagen von Frauen sind primär Wirtschaftszentren mit starker gewerkschaftlicher Präsenz wie Basel, Aargau, Bern und vor allem Zürich.

Andere Kantone wie Appenzell-Innerrhoden, Uri, Nidwalden, Freiburg oder Wallis waren noch nie von einer Klage betroffen.

Auffallend ist zudem, dass die Diskriminierungssünder weniger in der Privatwirtschaft sitzen, sondern eher beim Staat. Demnach betrafen gegen 65 Prozent aller Lohnklagen öffentliche Verwaltungen, Schulen und vor allem Spitäler, während die Privatwirtschaft vom juristischen Streit um gleiche Löhne weitgehend verschont blieb.

 

Artikel von: Handelszeitung
Artikelbild: ibreakstock – shutterstock.com

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