Reform Altersvorsorge 2020 – Nachbesserungen vonnöten

Nur ein gesamtheitlicher Ansatz garantiere eine nachhaltige Lösung zur Erhaltung des Rentenniveaus und zur Sicherung der Finanzierung der Altersvorsorge.

Dieser Meinung ist die SKO und sieht in den von der SGK-N verabschiedeten Vorschlägen zur Reform Altersvorsorge 2020 einen vielversprechenden Ansatz. Darüber, welche Massnahmen für die SKO Priorität besitzen, informieren die folgenden Zeilen.

  1. Gleiches Pensionierungsalter für Frauen und Männer bei 65 und Flexibilisierung des Renten- oder Teilrentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren.
  2. Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf 6 %. Ein Leistungsabbau soll weitgehend verhindert werden.
  3. Einschränkung der Witwenrenten der AHV auf Frauen, die beim Tod des Mannes waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben.
  4. Gleichbehandlung von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmenden in der AHV.
  5. Besserer Schutz von Personen mit kleinen Löhnen oder mehreren kleinen Arbeitspensen durch Anpassung des Koordinationsabzugs in der 2. Säule, wovon vor allem Frauen profitieren.
  6. Zusatzfinanzierung für die AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer.
  7. Finanzierungssicherung der AHV durch einen vordefinierten Interventionsmechanismus (Stabilisierungsregel).

Die von der SGK-N vorgelegten Reformen müssen jedoch noch verbessert werden. Gerade der Interventionsmechanismus für die AHV ist ein heisses Eisen und kann das gesamte Reformpaket gefährden.

Dies gilt insbesondere, wenn er an das Reformprojekt gekoppelt ist und im Eintretensfall schrittweise das Referenzalter auf 67 erhöht. Deshalb ist zu prüfen, den AHV-Interventionsmechanismus vom Reformprojekt zu entkoppeln und zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.

Im BVG muss die unbestrittener Weise notwendige Senkung des Mindestumwandlungssatzes gegenüber den Beschlüssen der SGK N besser kompensiert werden. Auch wenn es unrealistisch wäre, eine vollkommene Kompensation für jede Person zu verlangen, so ist das aktuelle Ergebnis doch zu wenig austariert.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist für die Finanzierung der AHV notwendig. Das genaue Ausmass ist abgestützt auf die Bilanz der AHV so festzulegen, dass eine Erhöhung für eine längerfristige Finanzierung der AHV ausreicht.

Mit diesen Korrekturen nähern sie die Beratungen an das Ziel, eine gemässigte und somit staatstragende Lösung zu entwickeln, an. Dies ist Voraussetzung, damit die Reform auch in der Volksabstimmung besteht.

 

Artikel von: Schweizer Kader Organisation SKO
Artikelbild: © shironosov / iStock

author-profile-picture-150x150

Mehr zu belmedia Redaktion

belmedia hat als Verlag ein ganzes Portfolio digitaler Publikums- und Fachmagazine aus unterschiedlichsten Themenbereichen aufgebaut und entwickelt es kontinuierlich weiter. Getreu unserem Motto „am Puls der Zeit“ werden unsere Leserinnen und Leser mit den aktuellsten Nachrichten direkt aus unserer Redaktion versorgt. So ist die Leserschaft dank belmedia immer bestens informiert über Trends und aktuelles Geschehen.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});