Grundlagenpapier zur Bildungsgerechtigkeit

Die Städteinitiative Bildung beschäftigt sich in ihrem vierten Grundlagenpapier mit Fragen der Bildungsgerechtigkeit in der Volksschule.

Sie fordert darin ein differenziertes Bild: Schule allein kann Gerechtigkeit nicht herstellen. Es werden jedoch Formen aufgezeigt, wie sich Ungerechtigkeit vermeiden lassen kann.

Schulen in urbanen Zentren müssen aufgrund der Heterogenität der Familien in besonderem Masse dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler angemessene schulische Mindeststandards erreichen können.

Das von der Städteinitiative Bildung ausgearbeitete Papier will eine kritische Auseinandersetzung anstossen und den verschiedenen Entscheidungsstellen im Bildungsbereich Orientierung bieten. Dies mit dem Ziel, Ungerechtigkeit im Schulsystem, der Institution Schule und auch vonseiten der Akteurinnen und Akteure zu verringern.

Erarbeitet wurde das Dokument im Austausch von Fachleuten und Verantwortlichen aus den Schuldepartementen von 6 Städten. „Bildungsgerechtigkeit“ fokussiert gemäss ihren Einschätzungen auf Prinzipien und Praxen der Schule, die eine unangemessene Verteilung von Bildung unter Schülerinnen und Schülern vermeiden.

Orientierung am Grundauftrag

Die Städteinitiative Bildung propagiert damit eine realistische Auffassung von Bildungsgerechtigkeit, die sich am Grundauftrag der Volksschule orientiert. Demgemäss sollen alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Lehrplan angesprochen werden, Grundkompetenzen oder Mindestansprüche erreichen.

Ungleiche Bildungsresultate unterhalb dieser Schwelle sind nur legitim, wenn der Zugang zu weiterführenden Angeboten nicht durch diskriminierende Hürden beeinträchtigt wird. „Diskriminierungsschutz stellt eine rechtsstaatliche Aufgabe dar“, betont Gerold Lauber, Präsident der Städteinitiative Bildung und Vorsteher des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich.

Im neuen Grundlagenpapier werden konkrete Problemstellungen und Empfehlungen erörtert. Dieses finden Sie hier.

 

Artikel von: Städteinitiative Bildung Stadt Zürich
Artikelbild: © wavebreakmedia – shutterstock.com

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