Drogeriekönig Erwin Müller erzielt Etappensieg gegen Privatbank Sarasin

Wie die Handelszeitung berichtet, hat es für die Basler Privatbank J. Safra Sarasin schlechte Nachrichten gegeben: Die vom deutschen Drogeriekönig Erwin Müller eingereichte Klage wird nicht in der Schweiz, sondern an dessen Wohnort Ulm verhandelt. Der deutsche Bundesgerichtshof hat dies abschliessend entschieden. Die Information wurde gegenüber der Handelszeitung bestätigt.

Der 84-jährige Selfmadeunternehmer Erwin Müller verklagt die heute zum Imperium der brasilianischen Unternehmerfamilie Safra gehörende Privatbank im Zusammenhang mit Anlagegeschäften rund um den Dividendenstichtag, sogenannten Cum/Ex-Geschäften, auf 50 Millionen Euro.

Zu klären ist die Frage, ob Sarasin seinen wohlhabenden deutschen Kunden ausreichend über die Risiken aufklärte – ein Punkt, bei dem das deutsche Recht höhere Massstäbe anlegt als das schweizerische. Zudem wird es darum gehen, ob der milliardenschwere Unternehmer als professioneller oder als privater Anleger zu betrachten sei und ob es zwischen der Bank und Müller zu einem Kapitalberatungsvertrag gekommen war.

Aus dem Schneider ist dagegen Eric G. Sarasin, der die Geschäfte mit Müller 2011 auf den Weg brachte. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen den inzwischen aus der Bank ausgeschiedenen Spross der Gründerfamilie Sarasin eingestellt.

 

Artikel von: Handelszeitung
Artikelbild: © gdefilip – shutterstock.com

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