Mehr Telekommunikation-Schlichtungsfälle

Im Jahr 2015 konsultierten insgesamt 6’443 Personen die Schlichtungsstelle Telekommunikation (2014: 6’534). Dies entspricht monatlich rund 537 Kundinnen und Kunden, welche sich an die Schlichtungsstelle wandten. Daraus ergaben sich 1’413 Fälle (2014: 1’178) und 5’030 Anfragen (2014: 5’356). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer leichten Abnahme von knapp 1.5%.

Während die Anfragen einen leichten Rückgang verzeichnen, ist bei den eigentlichen Schlichtungsverfahren im Vergleich zu 2014 mit 1’178 Fällen im letzten Jahr eine bedeutende Zunahme von 235 Fällen zu verzeichnen. Erstmals seit fünf Jahren stieg die Anzahl Schlichtungsfälle bedeutend an.

Die ungewollten Vertragsabschlüsse per Telefon bildeten auch 2015 den Hauptbeschwerdegrund bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation und machten über ein Viertel aller Beschwerden aus (27% oder 1’744 Fälle und Anfragen).

Der Ombudsmann Dr. Oliver Sidler bemerkt dazu: „Auffallend ist, dass vielfach ältere Personen von den Fernmeldedienstanbietern telefonisch in der Absicht kontaktiert wurden, dass diese den angestammten Fernmeldedienstanbieter wechseln. In den Beschwerden äusserten sie sich resp. ihre Vertreter oft befremdet über die Abwerbepraxis der Anbieter. Sie seien nicht umfassend über einen allfälligen Anbieterwechsel sowie die Vertragsdetails, wie bspw. die Vertragsdauer von zwei Jahren, informiert worden.“

Im Rahmen der Schlichtungsverfahren wurden der Schlichtungsstelle jedoch nur wenige Tonbandaufnahmen der Vertragsgespräche zugestellt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Anbieter in den Stellungnahmen oftmals auf sämtliche Forderungen verzichteten und den angeblichen Vertrag auflösten oder mit den begehrenden Parteien ausserhalb der Schlichtungsverfahren eine Einigung anstrebten, sodass diese das Schlichtungsbegehren zurückzogen.

Die offizielle, vom Fernmeldegesetz vorgesehene Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei zivilen Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden sowie Fernmelde- und Mehrwertdienstanbietern im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).

 

Artikel von: Stiftung ombudscom
Artikelbild: © fizkes – shutterstock.com

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