Bund will Niederländern CS-Kundendaten liefern

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV gibt einer Gruppenanfrage der Niederlande für Kunden der Credit Suisse statt. Dies schreibt die „Handelszeitung“ in ihrer neusten Ausgabe. Der holländische Fiskus soll damit rückwirkend bis 2013 Zugriff auf Bankdaten von niederländischen CS-Kunden erhalten, die möglicherweise Steuern hinterzogen haben.

Den betroffenen Kontoinhabern bleiben 30 Tage Zeit, Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Hernach fliessen die Daten nach Holland, wo den mutmasslichen Steuersündern happige Bussen drohen.

Dass die Steuerverwaltung Hollands Gruppenersuchen stattgegeben hat, löst unter Steuerexperten Entsetzen aus.

„Das Gruppenersuchen der Niederländer ist doppelt unzulässig – zum einen fehlt die rechtliche Grundlage, zum anderen ist die inhaltliche Ausgestaltung nicht statthaft“, sagt Andrea Opel, Steuerprofessorin an der Universität Luzern. Sie halte es rechtsstaatlich für „sehr fragwürdig“, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung – gestützt auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden – den beiden Gruppenersuchen stattgegeben hat. Zumal kein richterliches Urteil zur Datenlieferung nach Den Haag vorliegt. Im Fall UBS sind nämlich drei Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.

Für den holländischen Fiskus geht die Rechnung auch ohne Richterspruch auf: „Die ESTV hat uns Hunderte UBS-Kundendaten geliefert, die wir nun auswerten“, sagt Sprecherin Lindy van Galen. Die CS-Datensätze stünden noch aus. Grundsätzlich vertraue man darauf, dass die Schweizer Behörden die Datenlieferung sorgfältig abgewogen hätten. „Deshalb haben wir keinen Grund, nicht auch Gruppenanfragen für andere Banken zu stellen“, erklärt van Galen.

 

Artikel von: Handelszeitung
Artikelbild: © dextroza – Shutterstock.com

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